Jedermannsrecht
Das Jedermannsrecht erlaubt in Schweden, Norwegen und Finnland das kurzzeitige Zelten in der Natur unter bestimmten Bedingungen.
Es gilt nicht für Wohnmobile auf Privatgrund und verpflichtet zu Rücksicht: Abstand zu Häusern, keine Spuren hinterlassen, kein offenes Feuer bei Waldbrandgefahr.
