Einreisebestimmungen fĂŒr Hunde in Europa
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Urlaub mit Hund

Einreisebestimmungen fĂŒr Hunde in Europa

Ein Urlaub mit Hund innerhalb Europas lĂ€sst sich heute vergleichsweise unkompliziert organisieren. Ganz ohne Vorbereitung funktioniert die Reise ĂŒber Landesgrenzen hinweg allerdings nicht. Schon eine Fahrt von Deutschland nach Frankreich, Italien oder Österreich setzt voraus, dass der Hund eindeutig identifiziert werden kann und die vorgeschriebenen Gesundheitsnachweise vorliegen. Bei Reisen nach Irland, Finnland, Malta, Norwegen oder Großbritannien kommen weitere Vorgaben hinzu. Noch sorgfĂ€ltiger muss geplant werden, wenn die Route durch Staaten außerhalb der EuropĂ€ischen Union fĂŒhrt.

Seit dem 22. April 2026 gelten aktualisierte EU-Vorschriften fĂŒr nichtkommerzielle Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. FĂŒr Urlauber aus Deutschland bleiben die wichtigsten Grundlagen vertraut: Der Hund benötigt in der Regel einen Mikrochip, eine gĂŒltige Tollwutimpfung und einen ordnungsgemĂ€ĂŸ ausgefĂŒllten EU-Heimtierausweis. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem Dokumente, Reisen mit mehreren Tieren und die Beförderung durch andere Personen.

Dabei reicht es nicht, ausschließlich das eigentliche Urlaubsland zu betrachten. Bei einer Rundreise können auch die Vorschriften von Transitstaaten relevant werden. Besonders wichtig ist außerdem die geplante RĂŒckreise. Ein Hund kann ein EU-Land problemlos verlassen und bei der Wiedereinreise trotzdem zusĂ€tzliche Nachweise benötigen, wenn zwischenzeitlich ein Drittstaat mit entsprechendem Tollwutstatus besucht wurde.

Der folgende Überblick bezieht sich auf private Reisen, bei denen der Hund nicht verkauft, verschenkt oder dauerhaft an eine andere Person ĂŒbergeben wird. FĂŒr gewerbliche Transporte, Tierhandel, Vermittlung oder bestimmte Transporte von mehr als fĂŒnf Tieren gelten andere Vorschriften. Als verlĂ€ssliche zentrale Informationsquelle eignet sich zusĂ€tzlich die offizielle EU-Übersicht zu Reisen mit Haustieren. Die Angaben dieses Beitrags entsprechen dem Stand vom 13. August 2026.

Die Grundregeln fĂŒr Reisen mit Hund innerhalb der EU

FĂŒr einen klassischen Ferienaufenthalt innerhalb der EuropĂ€ischen Union sind die gesetzlichen Anforderungen weitgehend vereinheitlicht. Ein Hund muss eindeutig gekennzeichnet sein, einen ausreichenden Schutz gegen Tollwut besitzen und von einem gĂŒltigen Heimtierausweis begleitet werden. Diese Regeln gelten fĂŒr private Reisen ohne EigentĂŒmerwechsel.

Der Mikrochip muss zur Tollwutimpfung passen

Als Kennzeichnung dient heute normalerweise ein Mikrochip, dessen Nummer auch im Heimtierausweis eingetragen wird. Ältere, gut lesbare TĂ€towierungen werden unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin anerkannt, sofern sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurden.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Hund muss bereits gekennzeichnet sein, bevor die fĂŒr die Reise maßgebliche Tollwutimpfung verabreicht wird. Eine Impfung, die zeitlich vor der Kennzeichnung liegt, erfĂŒllt die EU-Anforderungen fĂŒr die grenzĂŒberschreitende Reise nicht automatisch.

Bei der ersten Tollwutimpfung muss der Hund mindestens zwölf Wochen alt sein. Anschließend gilt grundsĂ€tzlich eine Wartefrist von mindestens 21 Tagen. Eine fristgerecht vorgenommene Auffrischungsimpfung löst dagegen keine neue Wartezeit aus. Wird der Auffrischungstermin ĂŒberschritten, gilt die nĂ€chste Impfung wieder als Erstimpfung, sodass erneut mindestens 21 Tage bis zur Reise vergehen mĂŒssen.

Der EU-Heimtierausweis ist das zentrale Reisedokument

Der blaue EU-Heimtierausweis enthĂ€lt unter anderem Angaben zum Tier, zur Chipnummer, zur Tollwutimpfung sowie zum Halter und zum ausstellenden Tierarzt. Er wird von dazu berechtigten TierĂ€rzten ausgestellt und kann grundsĂ€tzlich ĂŒber die gesamte Lebenszeit des Tieres genutzt werden, solange die darin dokumentierten Gesundheitsdaten gĂŒltig bleiben.

Vor der Abreise lohnt deshalb ein genauer Blick auf Chipnummer, Impfdatum, GĂŒltigkeitsdauer und tierĂ€rztliche Eintragungen. Nicht nur eine fehlende Impfung kann Schwierigkeiten verursachen. Auch unvollstĂ€ndige oder widersprĂŒchliche Angaben im Dokument können bei einer Kontrolle Fragen auslösen.

Wer erstmals einen lĂ€ngeren Urlaub mit Vierbeiner plant, findet ergĂ€nzende Hinweise im Urlaubszeit-Ratgeber Urlaub mit Hund – das sollte man beachten.

Wie viele Hunde dĂŒrfen privat mitreisen?

Die Regeln fĂŒr Heimtiere sind fĂŒr nichtkommerzielle Reisen vorgesehen. GrundsĂ€tzlich können bis zu fĂŒnf Hunde, Katzen oder Frettchen unter diesen erleichterten Reisebedingungen mitgefĂŒhrt werden. Seit April 2026 ist bei Fahrten mit einem privaten Fahrzeug zusĂ€tzlich zu berĂŒcksichtigen, dass sich diese Höchstzahl auf das Fahrzeug bezieht. Ausnahmen sind beispielsweise fĂŒr Tiere vorgesehen, die zu Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen reisen und die vorgeschriebenen Nachweise besitzen.

Einige europÀische Reiseziele verlangen zusÀtzliche Nachweise

Die gemeinsamen EU-Vorschriften bilden lediglich die Grundlage. Einzelne Staaten und Gebiete schĂŒtzen sich zusĂ€tzlich gegen bestimmte Tierkrankheiten oder haben eigene Einreiseverfahren eingerichtet. Gerade bei einer mehrwöchigen Rundreise sollten die Einreisebestimmungen fĂŒr Hunde deshalb fĂŒr jedes durchquerte und besuchte Land einzeln kontrolliert werden.

ReisezielTypische zusÀtzliche Vorgabe
FinnlandBehandlung gegen Echinococcus multilocularis
IrlandBehandlung gegen Echinococcus multilocularis
MaltaBandwurmbehandlung und Voranmeldung der Einreise
NorwegenBehandlung gegen Echinococcus multilocularis
NordirlandBandwurmbehandlung bei Einreise beispielsweise aus Deutschland
GroßbritannienEigene Einreiseregeln, zugelassene Reiseroute und meist Bandwurmbehandlung
SchweizEU-Ă€hnliche Grundregeln, daneben besondere nationale Vorschriften

Die Tabelle bietet bewusst nur eine Orientierung. Zeitfenster, Ausnahmen und Dokumentationspflichten mĂŒssen passend zur konkreten Route geprĂŒft werden.

Finnland, Irland, Malta und Norwegen verlangen eine Bandwurmbehandlung

FĂŒr Hunde, die unter anderem nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland reisen, gelten Schutzmaßnahmen gegen den Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis. Die Behandlung muss normalerweise durch einen Tierarzt erfolgen und im Heimtierausweis beziehungsweise dem jeweils verwendeten Gesundheitsdokument festgehalten werden.

Das entscheidende Zeitfenster betrĂ€gt regelmĂ€ĂŸig mindestens 24 und höchstens 120 Stunden vor der geplanten Einreise. Bei Norwegen schreibt die zustĂ€ndige Lebensmittelaufsicht ausdrĂŒcklich vor, dass die Behandlung entsprechend dokumentiert wird.

Irland verlangt die Behandlung bei der Einreise aus Deutschland ebenfalls. Bei Reisen direkt aus Finnland, Malta, Norwegen oder Nordirland bestehen Ausnahmen. FĂŒr Hunde aus anderen EU-Staaten muss die Behandlung korrekt im Heimtierausweis eingetragen sein.

Malta verlangt darĂŒber hinaus eine Voranmeldung der Ankunft eines Haustieres. Nach Angaben der maltesischen Behörden gilt diese Anmeldung sowohl fĂŒr kommerzielle als auch fĂŒr nichtkommerzielle Tierbewegungen.

Großbritannien ist seit dem Brexit ein Sonderfall

FĂŒr England, Schottland und Wales gelten eigene britische Vorschriften. Ein aus der EU einreisender Hund benötigt unter anderem Mikrochip, gĂŒltige Tollwutimpfung und ein anerkanntes Reisedokument. Ein gĂŒltiger, in einem EU-Staat ausgestellter Heimtierausweis kann fĂŒr die Einreise nach Großbritannien verwendet werden. Außerdem muss eine fĂŒr Haustiere zugelassene Reiseroute genutzt werden.

Bei Hunden ist im Regelfall ebenfalls eine Bandwurmbehandlung erforderlich. Sie muss mindestens 24 Stunden und höchstens fĂŒnf Tage vor der Ankunft vorgenommen werden. Ausnahmen bestehen unter anderem bei direkter Einreise aus Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland.

Nordirland darf nicht einfach mit England, Schottland und Wales gleichgesetzt werden. FĂŒr Reisen zwischen Großbritannien und Nordirland besteht ein eigenes Pet Travel Scheme. Wer aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat kommt, muss dagegen die fĂŒr diese Reiseroute vorgesehenen EU- beziehungsweise nordirischen Vorgaben beachten.

In der Schweiz gelten weitgehend bekannte Grundregeln

Die Schweiz gehört nicht zur EuropĂ€ischen Union, hat ihre Bestimmungen fĂŒr private Reisen mit Haustieren aus EU-Staaten jedoch eng an das europĂ€ische System angelehnt. FĂŒr Hunde aus der EU werden grundsĂ€tzlich Mikrochip, gĂŒltige Tollwutimpfung und anerkannter Heimtierpass verlangt.

Eine Besonderheit betrifft Hunde mit kupierten Ohren oder kupierter Rute. Das Schweizer Bundesamt fĂŒr Lebensmittelsicherheit und VeterinĂ€rwesen weist darauf hin, dass der Import solcher Hunde verboten ist. Deshalb sollte gerade bei Tieren mit entsprechenden Merkmalen vor einer Reise geprĂŒft werden, ob eine Ausnahme greift beziehungsweise ob die geplante Einreise ĂŒberhaupt zulĂ€ssig ist.

Drittstaaten können die RĂŒckreise in die EU komplizierter machen

Nicht jedes europĂ€ische Land gehört zur EU oder besitzt denselben tierseuchenrechtlichen Status. Deshalb kann beispielsweise eine Autoreise durch mehrere Staaten deutlich mehr Vorbereitung verlangen als ein Aufenthalt ausschließlich innerhalb des EU-Gebiets.

Die EuropĂ€ische Kommission fĂŒhrt Listen von Drittstaaten und Gebieten, aus denen Hunde unter erleichterten Bedingungen in die EU einreisen können. Bei anderen HerkunftslĂ€ndern kann zusĂ€tzlich zur gĂŒltigen Tollwutimpfung ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich werden.

Der Tollwut-Antikörpertest sollte bei Bedarf vor der Abreise erledigt werden

Bei einem vorgeschriebenen Antikörpertest wird eine Blutprobe untersucht, um festzustellen, ob nach der Impfung eine ausreichende Immunantwort vorhanden ist. FĂŒr Einreisen aus nicht entsprechend gelisteten Drittstaaten gelten zudem vorgeschriebene Fristen.

Besonders praktisch ist eine Regel fĂŒr Hunde, die normalerweise in der EU leben: Wurde der erforderliche Antikörpertest bereits vor dem Verlassen der EuropĂ€ischen Union erfolgreich durchgefĂŒhrt und im Heimtierausweis dokumentiert, entfĂ€llt bei der Wiedereinreise unter den dafĂŒr vorgesehenen Voraussetzungen die sonst geltende zusĂ€tzliche Wartefrist.

Bei Reisen auf dem Balkan, in Richtung SĂŒdosteuropa oder bei lĂ€ngeren Touren außerhalb der EU sollte deshalb nicht nur die Hinfahrt betrachtet werden. Entscheidend ist ebenso, unter welchen Voraussetzungen der Hund anschließend wieder in die EuropĂ€ische Union zurĂŒckkehren darf.

Welpen können nicht automatisch durch Europa reisen

Bei sehr jungen Hunden entstehen besonders hĂ€ufig MissverstĂ€ndnisse. Eine erste Tollwutimpfung darf regulĂ€r frĂŒhestens im Alter von zwölf Wochen vorgenommen werden. Da anschließend mindestens 21 Tage Wartezeit einzuhalten sind, ist eine normale grenzĂŒberschreitende Reise unter den Standardregeln in vielen FĂ€llen erst ab einem Alter von ungefĂ€hr 15 Wochen möglich.

Einige Staaten lassen unter bestimmten Bedingungen auch jĂŒngere Tiere zu. DafĂŒr können ErklĂ€rungen ĂŒber den bisherigen Kontakt zu tollwutgefĂ€hrdeten Wildtieren oder die Begleitung durch das geimpfte Muttertier verlangt werden. Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht europaweit einheitlich. Gerade bei Welpen ist deshalb die individuelle PrĂŒfung des Ziellandes unverzichtbar.

RassebeschrÀnkungen sind von den Gesundheitsregeln getrennt zu betrachten

Ein gĂŒltiger Heimtierausweis garantiert nicht automatisch, dass jeder Hund in jedes europĂ€ische Land einreisen darf. ZusĂ€tzlich zu tiermedizinischen Bestimmungen können nationale Vorschriften fĂŒr bestimmte Rassen oder Hundetypen gelten.

Besonders deutlich zeigt sich das in Großbritannien. Dort zĂ€hlen derzeit unter anderem Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und XL Bully zu den verbotenen Hundetypen. Die britischen Behörden weisen ausdrĂŒcklich darauf hin, dass ein solcher Hund grundsĂ€tzlich nicht nach Großbritannien gebracht werden darf, sofern nicht die dort geltenden Ausnahmevoraussetzungen erfĂŒllt sind.

Daneben existieren in Europa zahlreiche lokale Regeln zu Leinenpflicht, Maulkorb, öffentlichen Verkehrsmitteln, StrĂ€nden, Naturschutzgebieten und CampingplĂ€tzen. Diese Bestimmungen sind keine klassischen GrenzformalitĂ€ten, können fĂŒr den tatsĂ€chlichen Urlaub aber ebenso entscheidend sein.

FĂŒr Ferien am Wasser bietet der Beitrag Urlaub mit Hund am See – die besten Regionen weitere Hinweise zu hundefreundlichen Reisezielen und örtlichen Regeln.

Auto, FÀhre und Flugzeug bringen zusÀtzliche Vorgaben mit sich

Ein Hund kann sĂ€mtliche gesetzlichen Einreisebedingungen erfĂŒllen und trotzdem nicht ohne Weiteres mit jedem Verkehrsmittel reisen. Beförderungsunternehmen dĂŒrfen eigene Anforderungen an Transportboxen, Buchungen, TiergrĂ¶ĂŸe oder Beförderungsart festlegen.

Mit dem Auto bleibt die Reise besonders flexibel

FĂŒr viele europĂ€ische Urlaubsziele ist das Auto die unkomplizierteste Reisemöglichkeit. Pausen können an den Hund angepasst werden, grĂ¶ĂŸere Mengen Futter und Zubehör lassen sich mitnehmen und der Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln entfĂ€llt.

Bei Campingreisen kommt hinzu, dass viele Aufenthalte in naturnahen Gebieten stattfinden und der Hund nicht stĂ€ndig zwischen Hotel, Bahnhof oder Flughafen wechseln muss. Hilfreiche Hinweise zur Vorbereitung bietet der Urlaubszeit-Beitrag Top vorbereitet – die wichtigsten Infos fĂŒr Camping mit Hund.

Fluggesellschaften und FĂ€hren haben eigene Regeln

Beim Flugverkehr unterscheiden sich die Bedingungen erheblich zwischen den einzelnen Airlines. Kleine Hunde dĂŒrfen bei manchen Fluggesellschaften in einer geeigneten Transporttasche in die Kabine, grĂ¶ĂŸere Tiere werden hĂ€ufig im dafĂŒr vorgesehenen Bereich des Flugzeugs transportiert. Manche Airlines befördern bestimmte Hunde gar nicht oder setzen EinschrĂ€nkungen bei Rasse, GrĂ¶ĂŸe oder Transportbox fest.

Deshalb sollten Flugbedingungen unabhĂ€ngig von den staatlichen Einreisevorschriften kontrolliert werden. Der Beitrag Mit großem Hund in Kabine fliegen: Airline-Regeln und Tipps behandelt dieses Thema ausfĂŒhrlicher.

Auch FĂ€hren unterscheiden zwischen hundefreundlichen Kabinen, Zwingerbereichen, Aufenthalt im Fahrzeug oder bestimmten Deckbereichen. Bei Fahrten nach Großbritannien kommt hinzu, dass die gewĂ€hlte Verbindung fĂŒr die Einreise mit Haustieren zugelassen sein muss.

Fehlende Dokumente können die Reise an der Grenze beenden

Fehler bei den Unterlagen sind nicht nur ein Ă€rgerliches organisatorisches Problem. Die Behörden können Maßnahmen ergreifen, wenn ein Hund die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfĂŒllt.

Bei der Einreise in die EU kann ein Tier je nach Situation in das Ausgangsland zurĂŒckgeschickt oder unter behördlicher Kontrolle untergebracht werden, bis die Anforderungen erfĂŒllt sind. Die EU weist fĂŒr besonders problematische FĂ€lle auch auf weitergehende Maßnahmen hin.

Ähnliche Konsequenzen sind in anderen LĂ€ndern vorgesehen. Großbritannien nennt unter anderem QuarantĂ€ne oder ZurĂŒckweisung als mögliche Folgen nicht erfĂŒllter Einreisebedingungen. Irland kann einen Hund ebenfalls zurĂŒckweisen oder unter behördlicher Kontrolle unterbringen, wenn beispielsweise die vorgeschriebene Bandwurmbehandlung fehlt.

Eine Kontrolle der Unterlagen einige Wochen vor der Reise und ein weiterer Abgleich kurz vor der Abfahrt vermeiden deshalb viele Schwierigkeiten. Besonders genau sollten Impfdatum, Chipnummer, GĂŒltigkeit des Heimtierausweises, eventuelle Entwurmungsfristen und die RĂŒckreisebedingungen geprĂŒft werden.

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Fazit: Europas Grenzen sind mit Hund gut planbar, aber nicht ĂŒberall gleich

Reisen mit Hund gehören innerhalb Europas lĂ€ngst zum normalen Urlaubsalltag. Die gemeinsamen EU-Regeln sorgen dafĂŒr, dass ein großer Teil der Fahrten relativ unkompliziert bleibt. Mit Mikrochip, gĂŒltiger Tollwutimpfung und korrekt ausgefĂŒlltem EU-Heimtierausweis sind die grundlegenden Voraussetzungen fĂŒr viele Reisen bereits erfĂŒllt.

Trotzdem sollte Europa nicht als einheitlicher Rechtsraum fĂŒr Hunde betrachtet werden. Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland verlangen bei vielen Einreisen eine dokumentierte Behandlung gegen den Fuchsbandwurm. Malta setzt zusĂ€tzlich eine Voranmeldung voraus. Großbritannien besitzt nach dem Brexit ein eigenes Einreisesystem und hat darĂŒber hinaus strenge Verbote fĂŒr bestimmte Hundetypen. Die Schweiz orientiert sich bei den Gesundheitsanforderungen stark an der EU, ergĂ€nzt diese jedoch um eigene nationale Vorschriften.

Noch grĂ¶ĂŸer wird der Planungsaufwand, sobald eine Route die EuropĂ€ische Union verlĂ€sst. Dann kann nicht nur die Einreise in das jeweilige Drittland, sondern vor allem die spĂ€tere RĂŒckkehr in die EU entscheidend werden. Bei bestimmten HerkunftslĂ€ndern ist ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich. Wird dieser rechtzeitig vor der Abreise durchgefĂŒhrt und ordnungsgemĂ€ĂŸ dokumentiert, kann das spĂ€tere Probleme und lange Wartezeiten vermeiden.

Ebenso wichtig ist die Trennung zwischen Grenzrecht und Alltag am Urlaubsort. Ein Hund, der legal einreisen darf, darf deshalb noch lange nicht ĂŒberall ohne Leine laufen, jeden Strand betreten oder jedes öffentliche Verkehrsmittel ohne Maulkorb nutzen. Nationale und kommunale Vorschriften sowie Regeln von Hotels, CampingplĂ€tzen, FĂ€hren und Fluggesellschaften kommen zusĂ€tzlich hinzu.

Eine gut vorbereitete Reise beginnt deshalb nicht erst beim Packen. Einige Wochen vor dem Urlaub sollten Heimtierausweis, Chip und Impfstatus kontrolliert werden. Kurz vor der Abfahrt folgt ein letzter Blick auf aktuelle Behördeninformationen des Ziel- und gegebenenfalls Transitlandes. Gerade bei Bandwurmbehandlungen mit einem Zeitfenster von 24 bis 120 Stunden entscheidet der richtige Termin ĂŒber die GĂŒltigkeit des Nachweises.

So vorbereitet bleibt der bĂŒrokratische Aufwand ĂŒberschaubar – und der gemeinsame Urlaub kann sich auf das konzentrieren, worum es eigentlich geht: neue Regionen entdecken, lange SpaziergĂ€nge unternehmen und eine Reise erleben, bei der der Hund von Anfang an fest dazugehört.

Die wichtigsten Fragen

Viele Vorschriften wiederholen sich in Europa, einzelne LĂ€nder weichen jedoch deutlich von den allgemeinen EU-Regeln ab. Die folgenden Antworten fassen die hĂ€ufigsten Fragen rund um GrenzĂŒbertritte mit Hund zusammen.

Braucht jeder Hund fĂŒr eine Reise innerhalb der EU einen Heimtierausweis?

FĂŒr private Reisen mit einem Hund zwischen EU-Staaten wird grundsĂ€tzlich ein gĂŒltiger EU-Heimtierausweis benötigt. Darin werden unter anderem die Chipnummer und die Tollwutimpfung dokumentiert. Der Pass wird von einem dazu berechtigten Tierarzt ausgestellt und bleibt grundsĂ€tzlich ĂŒber die Lebenszeit des Tieres gĂŒltig, solange die eingetragenen Gesundheitsnachweise aktuell sind.

Welche Impfung ist fĂŒr Reisen mit Hund in Europa vorgeschrieben?

Die zentrale Pflichtimpfung fĂŒr grenzĂŒberschreitende Reisen ist die Tollwutimpfung. Bei einer Erstimpfung muss der Hund mindestens zwölf Wochen alt sein. Anschließend sind normalerweise mindestens 21 Tage bis zur Reise einzuhalten. Wichtig ist außerdem, dass der Hund bereits vor der Impfung durch einen Mikrochip gekennzeichnet wurde.

In welchen europÀischen LÀndern braucht ein Hund eine Bandwurmbehandlung?

Eine dokumentierte Behandlung gegen Echinococcus multilocularis wird insbesondere bei Einreisen nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland verlangt. Sie erfolgt im ĂŒblichen Verfahren mindestens 24 und höchstens 120 Stunden vor der Einreise und muss tierĂ€rztlich dokumentiert werden. Zwischen einzelnen dieser Gebiete bestehen Ausnahmen.

Was wird fĂŒr einen Urlaub mit Hund in Großbritannien benötigt?

FĂŒr England, Schottland und Wales werden unter anderem ein Mikrochip, eine gĂŒltige Tollwutimpfung und ein anerkanntes Reisedokument benötigt. Ein gĂŒltiger EU-Heimtierausweis wird bei der Einreise aus der EU anerkannt. Bei Hunden ist normalerweise zusĂ€tzlich eine Bandwurmbehandlung vorgeschrieben. Zudem muss eine fĂŒr Haustiere zugelassene Reiseroute genutzt werden.

Kann ein Hund nach einem Urlaub außerhalb der EU problemlos zurĂŒck nach Deutschland?

Das hĂ€ngt vom besuchten Drittstaat ab. FĂŒr LĂ€nder und Gebiete, die von der EU entsprechend gelistet sind, ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich. Bei anderen HerkunftslĂ€ndern kann eine Titrierung vorgeschrieben sein. Wird der Test bei einem in der EU lebenden Hund bereits vor der Abreise durchgefĂŒhrt und mit positivem Ergebnis im Heimtierausweis dokumentiert, kann dies die spĂ€tere Wiedereinreise erheblich vereinfachen.

Wie frĂŒh sollte eine Reise mit Hund ins europĂ€ische Ausland vorbereitet werden?

Der Impfstatus sollte mehrere Wochen vor der Abfahrt geprĂŒft werden. Das ist besonders wichtig, wenn eine neue Tollwutimpfung erforderlich ist, weil anschließend mindestens 21 Tage Wartezeit entstehen können. Bei Reisen in Drittstaaten kann deutlich mehr Vorlauf nötig sein. Bandwurmbehandlungen fĂŒr Ziele wie Norwegen oder Irland werden dagegen bewusst erst kurz vor der Einreise vorgenommen, da das vorgeschriebene Zeitfenster ĂŒblicherweise 24 bis 120 Stunden betrĂ€gt.

Siehe auch  Top vorbereitet – Die wichtigsten Infos fĂŒr Camping mit Hund

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