Reiseabbruchversicherung: Schutz für unerwartete Fälle
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Reiseratgeber

Reiseabbruchversicherung: Schutz für unerwartete Fälle

Die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub ist groß – doch was passiert, wenn unvorhergesehene Ereignisse die Reisepläne durchkreuzen? Eine Reiseabbruchversicherung bietet Schutz und Sicherheit in solchen Situationen. Dieser Artikel erklärt, warum eine solche Versicherung ein unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Reisevorbereitung sein sollte.

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung bietet finanziellen Schutz, falls Sie eine Reise unerwartet abbrechen müssen. Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung, die vor Antritt der Reise greift, deckt die Reiseabbruchversicherung Ereignisse ab, die während des Urlaubs auftreten und zu einem vorzeitigen Rücktritt zwingen.

Warum ist eine Reiseabbruchversicherung wichtig?

Niemand möchte daran denken, doch Krankheit, familiäre Notfälle oder sogar Naturkatastrophen können jeden treffen. Eine Reiseabbruchversicherung erstattet Ihnen die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen und mögliche zusätzliche Rückreisekosten. Sie schützt vor finanziellen Verlusten und bietet gleichzeitig ein beruhigendes Gefühl.

Leistungen der Reiseabbruchversicherung

Die Versicherung deckt in der Regel folgende Kosten ab:

  • Nicht genutzte Reiseleistungen
  • Zusätzliche Rückreisekosten
  • Unter Umständen Unterbringungskosten bei Quarantäne

Wann lohnt sich eine Reiseabbruchversicherung?

Besonders empfehlenswert ist diese Versicherung für:

  • Teure Reisen, bei denen hohe Kosten im Abbruchfall drohen
  • Reisen in Gebiete mit erhöhtem Risiko für Naturkatastrophen
  • Urlauber mit vorbestehenden gesundheitlichen Risiken oder familiären Verpflichtungen
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Tipps für den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung

  • Vergleichen Sie Angebote: Nicht jede Versicherung bietet denselben Umfang.
  • Achten Sie auf das Kleingedruckte: Besonders die Ausschlüsse sind wichtig.
  • Überprüfen Sie bestehende Versicherungen: Manchmal ist der Schutz bereits über Kreditkarten oder andere Versicherungen gegeben.

Vergleich: Reiseabbruchversicherung vs. Reiserücktrittsversicherung

MerkmaleReiseabbruchversicherungReiserücktrittsversicherung
Zeitpunkt der DeckungNach ReiseantrittVor Reiseantritt
Gedeckte EreignisseUnerwartete Ereignisse während der ReiseUnerwartete Ereignisse vor der Reise
ZweckErstattung nicht genutzter Reiseleistungen & zusätzliche RückreisekostenSchutz vor Stornokosten vor Reiseantritt

Hier ein fiktiver Beispielfall:

Eine Familie befindet sich bereits am Urlaubsort an der spanischen Küste, als der Vater unerwartet schwer erkrankt. Aufgrund dieser plötzlichen Erkrankung muss die Familie ihren Urlaub abbrechen und vorzeitig nach Hause zurückkehren. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für die kurzfristige Umbuchung der Rückflüge und der Verlust der bereits bezahlten, aber nicht genutzten Hotelübernachtungen stellen eine finanzielle Belastung dar.

In dieser Situation greift die Reiseabbruchversicherung: Sie übernimmt die Mehrkosten für die Umbuchung der Flüge und erstattet die Kosten für die nicht in Anspruch genommenen Hotelübernachtungen. Zudem kann die Versicherung auch die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen am Urlaubsort oder den medizinischen Rücktransport abdecken, falls dies Teil der Versicherungsbedingungen ist.

FAQ

Was kostet eine Reiseabbruchversicherung?

  • Die Kosten variieren je nach Reisepreis, Ziel und Anbieter. Es lohnt sich, Angebote zu vergleichen.

Ist eine Reiseabbruchversicherung in einer Reiserücktrittsversicherung enthalten?

  • Oft ja, aber es ist wichtig, dies im Einzelfall zu prüfen.

Kann ich eine Reiseabbruchversicherung auch kurzfristig abschließen?

  • Viele Anbieter ermöglichen den Abschluss bis zum Reiseantritt, aber je früher, desto besser.

Welche Gründe für einen Reiseabbruch sind versichert?

  • Typischerweise Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen oder schwere Schäden am Eigentum.
  • Erkrankung, Unfall oder Tod des Versicherten, einer mitreisenden Person oder einer nahestehenden Person zu Hause, die eine Rückkehr erforderlich macht.
  • Erhebliche Schäden am Eigentum des Versicherten zu Hause, wie z.B. durch Feuer, Naturkatastrophen oder Einbruch, die die Anwesenheit des Versicherten erfordern.
  • Unerwartete Einberufung zum Militärdienst oder zu einer Gerichtsverhandlung, die nicht verschoben werden kann.
  • Verlust des Arbeitsplatzes durch unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Annahme eines neuen Arbeitsplatzes, wenn der Versicherte nach Buchung der Reise arbeitslos war und die Stelle vor Reiseantritt antritt.
  • Impfunverträglichkeit oder fehlende Reisedokumente wie ein Visum, sofern dies nicht durch Fahrlässigkeit des Versicherten verursacht wurde.

Gibt es Ausschlusskriterien?

  • Ja, dazu können u.a. Vorerkrankungen oder bewusst riskante Unternehmungen zählen.

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