Medikamente sind im Handgepäck erlaubt. Tabletten und Kapseln kannst du ohne Mengengrenze der Luftsicherheit einpacken. Flüssige Arzneimittel, die du während der Reise brauchst, dürfen auch in Behältern über 100 ml mit. Den Bedarf weist du an der Sicherheitskontrolle mit Rezept oder Attest nach.
Feste Medikamente dürfen ohne besondere Auflagen ins Handgepäck. Flüssige Medikamente, die du unterwegs brauchst, sind von der 100-ml-Grenze ausgenommen und werden mit eigener Kontrolltechnik geprüft. Ein Rezept oder Attest reicht laut Bundespolizei als Nachweis. Für Betäubungsmittel wie starke Schmerzmittel oder viele ADHS-Präparate brauchst du bei Auslandsreisen eine ärztliche Bescheinigung, die eine Landesgesundheitsbehörde beglaubigt hat. Sie gilt höchstens 30 Tage. Einige Länder verbieten einzelne Wirkstoffe ganz. Stand der Angaben: Oktober 2026.
Darfst du Medikamente im Handgepäck mitnehmen?
Ja. Medikamente dürfen bei Flügen ab Flughäfen in der EU im Handgepäck mitreisen. Für Tabletten, Kapseln und Pulver gibt es keine Mengengrenze der Luftsicherheit. Besondere Regeln gelten nur für flüssige Arzneimittel, für Betäubungsmittel und für die Einfuhr in dein Reiseland.
Der alte Stand vieler Ratgeber lautet, es gebe seit dem 31. Januar 2014 ein eigenes Gesetz für Medikamente im Handgepäck. Das stimmt so nicht. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Luftsicherheit, die für alle Flughäfen der EU gilt. Die Bundespolizei gibt an, dass Medikamente und Duty-free-Flüssigkeiten seit dem 31. Januar 2014 mit besonderer Detektionstechnik kontrolliert werden. Geändert hat sich damals also die Art der Kontrolle, nicht die Erlaubnis.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen drei Ebenen. Die Luftsicherheit regelt, was durch die Kontrolle am Flughafen darf. Das Betäubungsmittelrecht regelt, welche Wirkstoffe du über Grenzen tragen darfst. Die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes legen fest, was dort erlaubt ist. Ein Medikament kann die Kontrolle in Deutschland problemlos passieren und im Zielland trotzdem verboten sein.
Alles, was du unterwegs oder in den ersten Tagen am Ziel brauchst, gehört ins Handgepäck. Koffer können verspätet ankommen oder verloren gehen. Mehr zu den allgemeinen Regeln rund ums Fliegen findest du in unserer Rubrik Flugreisen.

Welche Regeln gelten für flüssige Medikamente im Handgepäck?
Flüssige Medikamente, die du während der Reise brauchst, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen. Du darfst sie auch in größeren Behältern und außerhalb des 1-Liter-Beutels mitnehmen. An der Kontrolle legst du sie gesondert vor und weist den Bedarf glaubhaft nach.
Für alle anderen Flüssigkeiten gilt die bekannte Regel: Behälter mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen, verpackt in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens einem Liter Volumen, ein Beutel pro Person. Als Flüssigkeit zählen laut Bundespolizei auch Pasten, Lotionen, Gele, Sirup und Schaum. Salben, Nasensprays, Augentropfen und Hustensaft fallen damit unter die Flüssigkeitsregeln. Dasselbe gilt für Sprays und Kosmetik, wie unser Beitrag zu Haarspray im Flugzeug zeigt.
Die Ausnahme für Medikamente ist klar gefasst. Die Bundespolizei schreibt: Der Bedarf muss glaubhaft nachgewiesen werden, ausreichend ist zum Beispiel ein Rezept oder ein Attest. Eine Mengenbeschränkung aus Gründen der Luftsicherheit besteht für Medikamente und Spezialnahrung im Handgepäck nicht. Die Ausnahme hängt nicht davon ab, ob das Mittel verschreibungspflichtig ist. Entscheidend ist, dass du es während der Reise brauchst. Für einen rezeptfreien Hustensaft hast du allerdings meist keinen Nachweis zur Hand. Kleine Packungen bis 100 ml im Beutel sind hier der einfachere Weg.
Was ändern die neuen CT-Scanner?
An mehreren europäischen Flughäfen stehen inzwischen Computertomografie-Scanner an den Kontrollspuren. Sie durchleuchten das Handgepäck dreidimensional. Die EU hat im Sommer 2025 einzelne Gerätetypen dafür zugelassen, auch größere Flüssigkeitsbehälter zu prüfen. An so ausgestatteten Spuren können Flüssigkeiten und Elektronik teils in der Tasche bleiben, und es sind Behälter bis zu zwei Litern möglich.
Verlassen solltest du dich darauf nicht. Die Technik steht nicht an jedem Flughafen und oft nur an einem Teil der Spuren. Am Rückflughafen kann wieder die klassische Regel gelten. Die 100-ml-Regel bleibt deshalb auch 2026 der Maßstab, nach dem du packst. Für Medikamente ändert sich ohnehin wenig, denn die Ausnahme gilt unabhängig vom Scanner.
| Was du mitnimmst | Im Handgepäck erlaubt | Was du an der Kontrolle brauchst |
|---|---|---|
| Tabletten, Kapseln, Pulver | Ja, ohne Mengengrenze der Luftsicherheit | Nichts, Originalverpackung empfohlen |
| Flüssige Medikamente bis 100 ml | Ja, im 1-Liter-Beutel | Beutel gesondert vorlegen |
| Flüssige Medikamente über 100 ml | Ja, wenn während der Reise benötigt | Gesondert vorlegen, Rezept oder Attest |
| Insulin, Pens, Spritzen, Kanülen | Ja, bei medizinischem Bedarf | Rezept, Attest oder Diabetikerausweis |
| Betäubungsmittel | Ja, als Reisebedarf | Beglaubigte ärztliche Bescheinigung für die Grenze |
| Spezialnahrung, Babynahrung | Ja, für die Dauer der Reise | Gesondert vorlegen |
Brauchst du ein ärztliches Attest für Medikamente im Flugzeug?
Nein, nicht generell. Für Tabletten im Handgepäck ist kein Attest vorgeschrieben. Einen Nachweis brauchst du für flüssige Medikamente über 100 ml und sinnvollerweise für Spritzen. Dafür reicht laut Bundespolizei ein Rezept oder ein Attest. Pflicht ist eine Bescheinigung bei Betäubungsmitteln.
Viele Texte behaupten, jedes Medikament im Handgepäck brauche ein Attest. Diese Darstellung geht zu weit. Die Sicherheitskontrolle sucht nach gefährlichen Gegenständen und Stoffen. Sie prüft nicht, ob dir ein Blutdruckmittel verordnet wurde. Auch eine Begrenzung auf eine kleine Notfallreserve kennt das Luftsicherheitsrecht nicht.
Trotzdem lohnt sich ein Dokument in der Tasche, vor allem bei Fernreisen. Der Zoll im Zielland darf fragen, wofür du Arzneimittel einführst. Hilfreich ist eine kurze ärztliche Bescheinigung auf Englisch mit diesen Angaben:
- dein Name wie im Reisepass
- Wirkstoffname, nicht nur der Handelsname
- Dosierung pro Tag
- mitgeführte Menge und Reisedauer
- Stempel, Unterschrift und Kontaktdaten der Praxis
Lass die Medikamente in der Originalverpackung und nimm den Beipackzettel mit. So lässt sich der Wirkstoff auch im Ausland zuordnen. Lose Tabletten in einer Wochenbox sind an der Sicherheitskontrolle kein Problem, bei einer Zollkontrolle im Ausland aber schwer zu erklären.
Die Sicherheitskontrolle und die Grenzkontrolle sind zwei verschiedene Stellen mit verschiedenen Aufgaben. Das Kontrollpersonal am Abflughafen interessiert, ob eine Flüssigkeit ungefährlich ist. Der Zoll im Zielland interessiert, ob der Wirkstoff dort erlaubt ist und ob die Menge zum Eigenbedarf passt. Wer nur an den Abflug denkt, übersieht die zweite Hürde. Bitte deine Arztpraxis deshalb, den Wirkstoff mit dem internationalen Freinamen aufzuschreiben. Handelsnamen unterscheiden sich von Land zu Land, der Wirkstoffname nicht.

Was gilt für Spritzen, Insulin und medizinische Hilfsmittel?
Spritzen, Pens, Kanülen und Insulin darfst du im Handgepäck mitnehmen, wenn du sie medizinisch brauchst. Ein Rezept, ein Attest oder ein Diabetikerausweis erspart Rückfragen. Insulin gehört immer in die Kabine, weil es im Frachtraum zu kalt werden kann.
Der alte Text nannte Spritzen „waffenähnliche Gegenstände“. Das ist irreführend. Die EU-Liste der verbotenen Gegenstände zielt auf spitze und scharfe Objekte, mit denen sich schwere Verletzungen verursachen lassen. Medizinisch notwendige Spritzen sind davon in der Praxis ausgenommen. Zeig sie an der Kontrolle von dir aus vor, zusammen mit dem Nachweis.
Für Menschen mit Diabetes gelten ein paar zusätzliche Punkte. Pack Insulin, Teststreifen und Messgerät vollständig ins Handgepäck und verteile den Vorrat bei Reisen zu zweit auf zwei Taschen. Kühlakkus und Gelpacks können als Flüssigkeit gewertet werden. Frag vorab bei der Fluggesellschaft oder am Flughafen, wie Kühlelemente behandelt werden. Trägst du eine Insulinpumpe oder einen Glukosesensor, kläre mit dem Hersteller, ob das Gerät durch Körperscanner und Röntgengerät darf, und sag es dem Kontrollpersonal vor der Kontrolle.
Hörgeräte, Brillen und Zahnspangen sind im Handgepäck unproblematisch. Größere Hilfsmittel wie Rollstühle, Sauerstoffkonzentratoren oder Beatmungsgeräte meldest du rechtzeitig bei der Airline an. Viele Fluggesellschaften verlangen dafür ein eigenes Formular. Geräte mit Lithiumakku unterliegen zusätzlichen Regeln, ähnlich wie bei E-Zigaretten im Flugzeug. Fliegst du mit Kindern, gilt die Ausnahme für Spezialnahrung auch für Babynahrung. Weitere Hinweise dazu stehen im Beitrag Entspannt verreisen mit Kindern.
Wie nimmst du Betäubungsmittel in den Schengen-Raum mit?
Für Reisen bis zu 30 Tagen in einen Schengen-Staat brauchst du eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Deine Ärztin oder dein Arzt füllt sie aus. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt sie vor der Reise.
Betäubungsmittel im rechtlichen Sinn sind nicht nur Opioide wie Morphin, Oxycodon oder Fentanyl. Auch Methylphenidat, das häufig bei ADHS verordnet wird, und Mittel zur Substitution fallen darunter. Ob dein Medikament dazugehört, erkennst du am Betäubungsmittelrezept oder du fragst in der Apotheke.
Zuständig für die Informationen ist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM. Der alte Artikel nannte die Behörde falsch. Das BfArM stellt das Formular zum Herunterladen bereit und erklärt das Verfahren auf seiner Seite Reisen mit Betäubungsmitteln. So gehst du vor:
- Formular beim BfArM herunterladen.
- Von der verschreibenden Praxis ausfüllen, stempeln und unterschreiben lassen. Für jedes Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung nötig.
- Bescheinigung beglaubigen lassen. In der Praxis übernimmt das je nach Bundesland meist das Gesundheitsamt.
- Original zusammen mit den Medikamenten im Handgepäck mitführen.
Die Bescheinigung gilt höchstens 30 Tage. Plane für Arzttermin und Beglaubigung genug Vorlauf ein, denn Gesundheitsämter arbeiten oft mit Terminen und erheben teils Gebühren. Ein einfaches Attest ersetzt die beglaubigte Bescheinigung nicht.
Was gilt für Betäubungsmittel außerhalb des Schengen-Raums?
Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine einheitlichen Regeln. Die Bundesopiumstelle empfiehlt eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollrats INCB, ebenfalls beglaubigt. Zusätzlich musst du die Vorschriften des Ziellandes und aller Transitländer vorab klären.
Die Bescheinigung enthält laut BfArM Angaben zu Einzel- und Tagesdosis, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Reisedauer. Der Leitfaden sieht eine Mitnahme für höchstens 30 Tage vor. Manche Staaten verlangen darüber hinaus eine Einfuhrgenehmigung, begrenzen die Menge oder verbieten die Mitnahme ganz. Die Bundesopiumstelle rät, vor der Reise bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland nachzufragen.
| Punkt | Schengen-Staat | Land außerhalb von Schengen |
|---|---|---|
| Dokument | Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ | Mehrsprachige Bescheinigung nach INCB-Leitfaden |
| Ausgestellt von | verschreibende Ärztin oder verschreibender Arzt | verschreibende Ärztin oder verschreibender Arzt |
| Beglaubigung | oberste Landesgesundheitsbehörde oder beauftragte Stelle | oberste Landesgesundheitsbehörde oder beauftragte Stelle |
| Zeitraum | höchstens 30 Tage | Bedarf für höchstens 30 Tage |
| Zusätzlich nötig | eine Bescheinigung je Betäubungsmittel | Regeln von Ziel- und Transitland klären, teils Einfuhrgenehmigung |
Dauert die Reise länger oder ist die Mitnahme nicht erlaubt, bleibt nur die Versorgung vor Ort. Kläre dann früh mit deiner Praxis, ob das Mittel im Zielland erhältlich ist und ob es dort verordnet werden kann.
Ein Sonderfall ist medizinisches Cannabis. Es gilt in Deutschland seit dem 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel. In den meisten anderen Staaten ist das anders. Das BfArM empfiehlt deshalb weiterhin, eine beglaubigte Bescheinigung mitzuführen und die Rechtslage im Zielland zu prüfen.
Dieser Artikel gibt den allgemeinen Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Einfuhrregeln für Arzneimittel können sich kurzfristig ändern. Verbindlich sind die Auskünfte der Bundesopiumstelle, der Bundespolizei, deiner Fluggesellschaft und der Botschaft des Ziellandes. Ändere die Einnahme deiner Medikamente wegen einer Reise nie auf eigene Faust. Besprich Dosierung, Zeitverschiebung und Ersatzpräparate vor der Abreise mit deiner Ärztin, deinem Arzt oder in der Apotheke.
Welche Länder verbieten bestimmte Medikamente?
Eine einheitliche Liste gibt es nicht. Jedes Land legt selbst fest, welche Wirkstoffe eingeführt werden dürfen. Streng geregelt sind vor allem starke Schmerzmittel, Beruhigungs- und Schlafmittel, ADHS-Medikamente und Präparate mit Codein oder Pseudoephedrin. Verstöße können hohe Strafen nach sich ziehen.
Das Auswärtige Amt nennt Besonderheiten in den Reise- und Sicherheitshinweisen der einzelnen Länder, meist im Abschnitt zu Einreise und Zoll. Bekannt für strenge Vorgaben sind unter anderem einige Golfstaaten und mehrere Länder in Asien. Dort können auch Mittel betroffen sein, die du in Deutschland ohne Betäubungsmittelrezept oder sogar rezeptfrei bekommst. Lies die Hinweise für dein Reiseland und für jedes Land, in dem du umsteigst. Auch im Transit kann dein Handgepäck kontrolliert werden.
So klärst du die Lage vor der Buchung:
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ziel- und Transitland lesen.
- Bei Betäubungsmitteln und Psychopharmaka die Botschaft oder das Konsulat des Landes schriftlich fragen.
- Wirkstoffnamen statt Handelsnamen angeben.
- Antwort ausdrucken und mitnehmen.
Auch die Rückreise hat Regeln. Nach Deutschland darfst du Arzneimittel im Reisegepäck nur in einer Menge mitbringen, die dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht. Der Zoll geht dabei von höchstens drei Monaten je Arzneimittel aus.

Wie packst du Medikamente für den Flug richtig?
Pack alles, was du regelmäßig oder im Notfall brauchst, ins Handgepäck. Nimm den Bedarf für die ganze Reise plus eine Reserve für einige Tage mit. Originalverpackung, Beipackzettel und Nachweise gehören griffbereit in ein Fach, das du an der Kontrolle schnell öffnen kannst.
Eine einfache Aufteilung hat sich bewährt. Ins Handgepäck kommen Dauermedikamente, Notfallmittel wie Asthmaspray oder Adrenalin-Pen, Insulin und alles Temperaturempfindliche. In den Koffer darf die übliche Reiseapotheke mit Pflastern, Salbe gegen Insektenstiche oder Mitteln gegen Durchfall. Der Frachtraum ist nicht überall gleich temperiert, deshalb sind empfindliche Präparate dort schlecht aufgehoben.
Denk an diese Punkte:
- Flüssige Medikamente und den 1-Liter-Beutel an der Kontrolle unaufgefordert herausnehmen und getrennt vorlegen.
- Einen Medikamentenplan mit Wirkstoffnamen einstecken, zusätzlich als Foto auf dem Handy.
- Bei Zeitverschiebung die Einnahmezeiten vorher mit Praxis oder Apotheke abstimmen.
- Rechtzeitig am Flughafen sein. Die Prüfung von Flüssigkeiten kann etwas länger dauern.
- Bei einer chronischen Erkrankung den Versicherungsschutz prüfen.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung zahlt nicht in jedem Tarif für Behandlungen, die mit einer bekannten Vorerkrankung zusammenhängen. Lies die Bedingungen vor der Reise. Einen Einstieg gibt unser Überblick über die wichtigsten Reiseversicherungen. Für manche Ziele kommen Impfungen dazu, etwa die Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung.
Die Regeln für Flüssigkeiten und die Ausnahmen im Wortlaut findest du bei der Bundespolizei unter Flüssigkeiten an Bord. In Zweifelsfällen entscheidet das Kontrollpersonal vor Ort.
- Tabletten und Kapseln dürfen ohne Attest und ohne Mengengrenze der Luftsicherheit ins Handgepäck.
- Flüssige Medikamente für die Reise dürfen über 100 ml haben. Als Nachweis reicht laut Bundespolizei ein Rezept oder Attest.
- CT-Scanner lockern die Flüssigkeitsregel nur an einzelnen Flughäfen und Spuren. Pack weiter nach der 100-ml-Regel.
- Betäubungsmittel im Schengen-Raum: Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ, je Mittel ein Formular, beglaubigt, höchstens 30 Tage gültig.
- Außerhalb von Schengen: mehrsprachige, beglaubigte Bescheinigung nach INCB-Leitfaden und Rückfrage bei der Botschaft des Ziellandes.
- Einzelne Länder verbieten Wirkstoffe ganz. Die Hinweise des Auswärtigen Amts für Ziel- und Transitland vor der Buchung lesen.
Häufige Fragen
Ja. Für Tabletten, Kapseln und andere feste Medikamente schreibt die Luftsicherheit weder ein Attest noch eine Mengengrenze vor. Sinnvoll sind Originalverpackung und Beipackzettel, damit der Wirkstoff bei einer Zollkontrolle im Ausland zugeordnet werden kann. Für Fernreisen hilft zusätzlich eine kurze ärztliche Bescheinigung auf Englisch mit Wirkstoff, Dosierung und Reisedauer.
Ja, wenn du sie während der Reise brauchst. Flüssige Medikamente sind von der 100-ml-Regel ausgenommen und müssen nicht in den 1-Liter-Beutel. Du legst sie an der Sicherheitskontrolle gesondert vor. Laut Bundespolizei muss der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden, dafür reicht zum Beispiel ein Rezept oder ein Attest. Die Prüfung erfolgt mit besonderer Kontrolltechnik.
Du brauchst eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Das Formular stellt das BfArM bereit. Die verschreibende Praxis füllt es aus, für jedes Betäubungsmittel einzeln. Danach beglaubigt die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine beauftragte Stelle, häufig das Gesundheitsamt, das Dokument. Die Bescheinigung gilt höchstens 30 Tage und muss im Original mitreisen.
Ja. Insulin, Pens, Spritzen und Kanülen dürfen bei medizinischem Bedarf ins Handgepäck. Ein Rezept, ein Attest oder ein Diabetikerausweis vermeidet Rückfragen an der Kontrolle. Insulin sollte nicht im Koffer reisen, weil es im Frachtraum zu kalt werden kann. Bei Kühlakkus, Insulinpumpen und Sensoren lohnt eine Rückfrage bei Airline und Hersteller vor dem Flug.
Lies die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für dein Zielland und alle Transitländer. Bei Betäubungsmitteln, Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder ADHS-Medikamenten rät die Bundesopiumstelle zusätzlich zur Nachfrage bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland. Nenne dabei den Wirkstoffnamen und lass dir die Antwort schriftlich geben. Frag außerdem in Arztpraxis oder Apotheke nach.
