Der Urlaub ist gebucht, Flug und Hotel sind bezahlt und die Vorfreude steigt. Doch zwischen Reisebuchung und Abfahrt können Wochen oder sogar Monate liegen. Eine plötzliche schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein anderer unerwarteter Zwischenfall kann dazu führen, dass die Reise nicht wie geplant stattfinden kann. Ohne passenden Versicherungsschutz bleiben Reisende dann unter Umständen auf hohen Stornokosten sitzen.
Genau hier setzt die Reiserücktrittsversicherung, häufig auch als Reiserücktrittskostenversicherung bezeichnet, an. Sie kann vertraglich geschuldete Stornokosten übernehmen, wenn eine Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht angetreten werden kann. Welche Ereignisse eingeschlossen sind, wie hoch die Erstattung ausfällt und ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist, unterscheidet sich jedoch von Tarif zu Tarif. Ein Vergleich lohnt sich deshalb besonders bei höherpreisigen Reisen, Familienurlauben und langfristig gebuchten Reisen. Die Verbraucherzentralen halten eine Reiserücktritts- beziehungsweise Reiseabbruchversicherung insbesondere bei teuren Reisen und beim Urlaub mit Kindern für erwägenswert.
Reiserücktrittsversicherung vergleichen
Mit dem folgenden Vergleichsrechner können unterschiedliche Tarife anhand der persönlichen Reisedaten gegenübergestellt werden. Wichtig ist dabei nicht allein der Beitrag. Mindestens ebenso genau sollten Versicherungsumfang, versicherte Rücktrittsgründe, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und mögliche Abschlussfristen betrachtet werden.
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor bestimmten finanziellen Folgen, wenn eine bereits gebuchte Reise vor ihrem Beginn aus einem versicherten Grund storniert werden muss.
Wer eine Reise selbst absagt, kann gegenüber Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Hotel, Ferienhausvermieter oder einem anderen Anbieter zur Zahlung von Stornokosten verpflichtet sein. Wie hoch diese ausfallen, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und dem Zeitpunkt der Stornierung.
Liegt ein nach den Versicherungsbedingungen gedecktes Ereignis vor, kann die Reiserücktrittskostenversicherung diese vertraglich geschuldeten Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernehmen. Voraussetzung ist immer, dass die Bedingungen des gewählten Tarifs erfüllt sind.
Die Versicherung ist deshalb kein allgemeines Recht auf eine kostenlose Stornierung. Sie greift nicht bei jedem Grund, aus dem jemand seinen Urlaub nicht mehr antreten möchte.
Wann kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein?
Je höher der Reisepreis und je länger der Zeitraum zwischen Buchung und Abreise, desto größer kann das finanzielle Risiko einer notwendigen Stornierung werden.
Bei einem kurzen Hotelwochenende mit kostenloser Stornierung ist dieses Risiko häufig überschaubar. Anders sieht es bei einer mehrere Tausend Euro teuren Familienreise, einer Kreuzfahrt, einer Fernreise oder einer individuell zusammengestellten Rundreise aus, deren einzelne Bestandteile nur eingeschränkt stornierbar sind.
Auch Familien sollten genauer hinschauen. Wenn mehrere Personen gemeinsam reisen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung oder ein anderer versicherbarer Zwischenfall innerhalb der Reisegruppe Auswirkungen auf den Reiseantritt haben kann. Die Verbraucherzentralen nennen deshalb neben teuren Reisen ausdrücklich Reisen mit Kindern als einen Bereich, in dem eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein kann.
Wer eine größere Rundreise plant, sollte den Versicherungsschutz bereits während der Reiseplanung berücksichtigen. Ergänzende Hinweise gibt unser Ratgeber zur Planung einer Rundreise. Wie plane ich die perfekte Rundreise?
Was zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Im Kern geht es um die Stornokosten einer nicht angetretenen Reise. Welche weiteren Leistungen vorgesehen sind, muss dem jeweiligen Vertrag entnommen werden.
Je nach Tarif können beispielsweise auch Mehrkosten eines verspäteten Reiseantritts abgesichert sein. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen je nach Vertragsgestaltung neben dem vollständigen Nichtantritt auch einen verspäteten Antritt absichern können. Bei einer verspäteten Anreise kann beispielsweise ein Ersatzflug relevant werden. Die Erstattung kann jedoch begrenzt sein.
Wer Wert auf einen möglichst umfassenden Schutz legt, sollte deshalb prüfen, ob der gewählte Tarif ausschließlich den Rücktritt vor der Reise oder zusätzlich einen Reiseabbruch beziehungsweise eine verspätete Rückkehr einschließt.

Bei welchen Gründen kann die Reiserücktrittsversicherung zahlen?
Es gibt keine für alle Versicherungen identische Liste. Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen des konkreten Tarifs.
Typische versicherte Ereignisse können nach Angaben der Verbraucherzentralen unter anderem eine unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, ein Todesfall innerhalb des vertraglich definierten Personenkreises, unerwartete Komplikationen einer Schwangerschaft, erhebliche Schäden am Eigentum oder bestimmte berufliche Veränderungen sein. Auch Wiederholungsprüfungen können bei manchen Verträgen erfasst sein.
| Möglicher Rücktrittsgrund | Versicherungsschutz |
|---|---|
| Unerwartete schwere Erkrankung | Häufig versichert, wenn die vertragliche Definition erfüllt ist |
| Schwere Unfallverletzung | Bei vielen Tarifen eingeschlossen |
| Todesfall einer versicherten oder bestimmten nahestehenden Person | Häufig eingeschlossen, Personenkreis prüfen |
| Schwangerschaftskomplikationen | Je nach Tarif versichert |
| Erheblicher Schaden am Eigentum, beispielsweise durch Feuer | Kann eingeschlossen sein |
| Betriebsbedingter Verlust des Arbeitsplatzes | Bei bestimmten Tarifen versichert |
| Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit | Kann versichert sein |
| Wiederholungsprüfung während der Reisezeit | In manchen Tarifen eingeschlossen |
| Keine Lust mehr auf die Reise | Kein typischer Versicherungsfall |
| Sorge wegen schlechten Wetters | Üblicherweise kein versicherter Rücktrittsgrund |
| Allgemeine Angst vor einer Reise | Grundsätzlich nicht mit einem versicherten Ereignis gleichzusetzen |
Gerade die Unterschiede in den Bedingungen machen einen Reiserücktrittsversicherung-Vergleich sinnvoll.
Was bedeutet „unerwartete schwere Erkrankung“?
Die unerwartete schwere Erkrankung gehört zu den wichtigsten Begriffen in der Reiserücktrittsversicherung. Gleichzeitig führt gerade diese Formulierung häufig zu Missverständnissen.
Nicht jede Erkältung oder jedes leichte gesundheitliche Problem reicht automatisch aus. Die Erkrankung muss nach den jeweiligen Vertragsbedingungen so schwerwiegend sein, dass die geplante Reise nicht zugemutet werden kann.
Die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft erläutern beispielsweise, dass das erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Versicherungsabschluss und Reisebuchung als unerwartet gelten kann. Auch das erneute Auftreten oder die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfasst werden, wobei unter anderem zurückliegende Behandlungen berücksichtigt werden können. Die konkreten Zeiträume werden jedoch vom jeweiligen Versicherer festgelegt. Die Musterbedingungen des GDV sind ausdrücklich keine für sämtliche Anbieter verbindlichen Vertragsbedingungen.
Deshalb gilt besonders bei bestehenden oder wiederkehrenden Erkrankungen: Nicht allein auf eine allgemeine Beschreibung des Tarifs verlassen. Entscheidend ist die genaue Formulierung in den Bedingungen.
Wer zählt als Risikoperson?
Ein wichtiger Begriff bei der Reiserücktrittsversicherung ist die Risikoperson.
Damit können Personen gemeint sein, deren Erkrankung, Unfall oder Tod einen versicherten Rücktritt des Reisenden auslösen kann, obwohl sie selbst möglicherweise gar nicht mitreisen.
Dazu können abhängig vom Vertrag beispielsweise Ehepartner oder Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder oder weitere Angehörige gehören. Auch gemeinsam reisende Personen oder Betreuungspersonen minderjähriger beziehungsweise pflegebedürftiger Angehöriger können je nach Tarif berücksichtigt werden.
Gerade Familien sollten deshalb nicht nur prüfen, wer versichert ist, sondern auch, welche Personen als Risikopersonen anerkannt werden.
Ein Beispiel: Wird ein naher Angehöriger kurz vor der Abreise unerwartet schwer krank und benötigt die Betreuung des Reisenden, kann dies in bestimmten Tarifen ein versicherter Rücktrittsgrund sein. Ob der konkrete Angehörige tatsächlich zum vertraglich erfassten Personenkreis gehört, entscheidet jedoch der Versicherungsvertrag.
Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung nicht?
Der Abschluss einer Versicherung bedeutet nicht, dass jede Stornierung übernommen wird. Besonders wichtig sind deshalb die Ausschlüsse.
Reine Reiseunlust reicht grundsätzlich nicht aus. Auch persönliche Sorgen über eine Reise oder die Befürchtung, dass am Urlaubsort etwas passieren könnte, sind nicht automatisch versicherte Ereignisse.
Bei Naturkatastrophen, Waldbränden, politischen Unruhen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen ist außerdem zwischen Versicherungsrecht und Reiserecht zu unterscheiden. Die Verbraucherzentrale weist beispielsweise darauf hin, dass Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen wie Waldbränden in der Regel nicht allein wegen des Ereignisses zahlen, da solche Situationen häufig nicht als versicherter Rücktrittsgrund vereinbart sind.
Gleichzeitig können Reisende bei einer Pauschalreise unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt haben, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Dafür wird dann nicht zwingend eine Reiserücktrittsversicherung benötigt.
Mehr zu solchen rechtlichen Situationen lesen Sie auf Urlaubszeit.de im Ratgeber über gesetzliche Fallstricke für Touristen im Ausland. Gesetzliche Fallstricke für Touristen im Ausland
Ist eine Reisewarnung automatisch ein Versicherungsfall?
Nein. Eine Reisewarnung und ein Versicherungsfall sind zwei unterschiedliche Dinge.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kann für die Beurteilung der Lage am Reiseziel wichtig sein. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten übernimmt.
Bei einer Pauschalreise kann die Situation anders aussehen. Wird die Reise durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt, kann ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag möglich sein. Laut Verbraucherzentrale sind Äußerungen beziehungsweise Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes dafür ein wichtiges Indiz, aber nicht die einzige Voraussetzung. Entscheidend bleibt die konkrete Lage.
Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen gelten wiederum andere Regeln.
Wer wegen Waldbränden, Erdbeben oder ähnlichen Ereignissen unsicher ist, findet dazu weitere Informationen in unserem Ratgeber über Waldbrände in Urlaubsregionen. Waldbrand in der Urlaubsregion: Was Urlauber wissen müssen
Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?
Diese beiden Versicherungen werden häufig gemeinsam angeboten, schützen aber unterschiedliche Zeiträume.
| Reiserücktrittsversicherung | Reiseabbruchversicherung |
|---|---|
| Schutz vor Beginn der Reise | Schutz nach Reiseantritt |
| Kann versicherte Stornokosten übernehmen | Kann beispielsweise zusätzliche Rückreisekosten oder nicht genutzte Reiseleistungen absichern |
| Relevant, wenn die Reise gar nicht oder verspätet begonnen wird | Relevant, wenn eine bereits begonnene Reise abgebrochen oder verlängert werden muss |
| Leistung nur bei vertraglich versichertem Ereignis | Ebenfalls abhängig von den vereinbarten Ereignissen und Bedingungen |
Die Verbraucherzentralen empfehlen, beide Absicherungen gemeinsam zu betrachten. Eine reine Reiserücktrittsversicherung hilft schließlich nicht automatisch weiter, wenn der Urlaub bereits begonnen hat.
Ausführlicher erklären wir die zweite Hälfte dieses Schutzes in unserem Beitrag zur Reiseabbruchversicherung. Reiseabbruchversicherung: Schutz für unerwartete Fälle
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Einen für alle Reisenden gültigen Preis gibt es nicht.
Wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt, hängt unter anderem vom versicherten Reisepreis, dem Leistungsumfang und bei vielen Tarifen vom Alter der versicherten Personen ab. Auch die Vertragsform – Einzelreise oder Jahresversicherung – kann den Preis verändern. Die Verbraucherzentralen nennen Reisepreis, Leistungsumfang und bei vielen Angeboten das Alter als wichtige Größen für die Beitragsberechnung.
Deshalb ist es sinnvoller, den persönlichen Beitrag anhand der tatsächlichen Reise zu berechnen, als mit pauschalen Beispielpreisen zu arbeiten.
Bei einem Vergleich sollte zudem nicht automatisch der niedrigste Preis gewinnen. Ein günstiger Vertrag kann beispielsweise eine Selbstbeteiligung besitzen oder weniger Rücktrittsgründe einschließen.
Der Vergleichsrechner weiter oben ermöglicht es, passende Angebote anhand der eingegebenen Reisedaten gegenüberzustellen.
Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass Versicherte im Leistungsfall einen Teil der Kosten selbst tragen.
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Selbstbehalte bei Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen bis zu 20 Prozent der Stornokosten betragen können und raten dazu, Tarife ohne Selbstbehalt zu bevorzugen.
Gerade bei hohen Reisepreisen kann dieser Unterschied erheblich sein.
Angenommen, ein Vertrag sieht eine prozentuale Selbstbeteiligung vor: Dann bleibt bei hohen Stornokosten auch der selbst zu tragende Anteil entsprechend höher. Deshalb sollte eine Versicherung nicht allein anhand des Jahres- oder Einmalbeitrags verglichen werden.
Ein etwas höherer Versicherungsbeitrag ohne Selbstbeteiligung kann je nach persönlicher Situation interessanter sein als ein günstiger Vertrag mit einem hohen Eigenanteil im Schadenfall.
Einzelreise oder Jahres-Reiserücktrittsversicherung?
Wer nur eine größere Reise plant, kann eine Versicherung für genau diese Reise wählen. Wer dagegen mehrfach innerhalb eines Jahres verreist, sollte zusätzlich Jahresverträge prüfen.
Bei einer Jahresversicherung sind innerhalb des versicherten Zeitraums mehrere Reisen abgesichert, allerdings nur innerhalb der vertraglichen Grenzen. Wichtig ist insbesondere der maximal versicherte Reisepreis pro Reise beziehungsweise Versicherungsfall.
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass sich bei mehreren Reisen im Jahr ein Jahresvertrag lohnen kann. Für Familien können Familientarife interessant sein, da der Schutz abhängig von den Bedingungen auch dann gelten kann, wenn einzelne Familienmitglieder allein reisen.
Vor dem Abschluss sollte deshalb überschlagen werden, welche Reisen während der kommenden zwölf Monate voraussichtlich stattfinden und wie hoch deren jeweiliger Reisepreis ist.
Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Der Zeitpunkt des Abschlusses ist wichtig, denn Reiserücktrittsversicherungen lassen sich nicht unbegrenzt nach einer Reisebuchung abschließen.
Die konkreten Fristen unterscheiden sich zwischen den Anbietern. Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass Verträge häufig gemeinsam mit der Reisebuchung oder innerhalb einer festgelegten Frist vor Reisebeginn abgeschlossen werden müssen. Genannt wird in der Information beispielsweise häufig spätestens ein Monat vor Reiseantritt, wobei ausdrücklich die jeweiligen Versicherungsbedingungen entscheidend sind.
Wer eine Reise bucht und Versicherungsschutz möchte, sollte deshalb nicht erst kurz vor der Abreise nach einem Tarif suchen.
Besonders bei Last-Minute-Reisen können andere Abschlussregeln gelten. Hinweise rund um kurzfristige Reisebuchungen finden Sie auch in unserem Ratgeber zum Last-Minute-Urlaub. Last Minute Urlaub – worauf sollte man achten?
Wer noch mitten in der Reiseplanung steckt, kann außerdem unseren Beitrag zum passenden Buchungszeitpunkt nutzen. Optimaler Zeitpunkt: Wann Urlaub buchen?
Was muss ich bei der Versicherungssumme beachten?
Die versicherte Summe sollte zum tatsächlichen Reisepreis passen.
Dazu gehören je nach Reise nicht nur Flug und Hotel. Bei individuell zusammengestellten Urlauben können beispielsweise Ferienwohnungen, Kreuzfahrten, Mietwagen oder im Voraus gebuchte Reiseleistungen hinzukommen.
Welche Bestandteile eines Arrangements zum versicherbaren Reisepreis gehören, richtet sich nach den Bedingungen des Versicherers. Deshalb sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden, welche Reiseleistungen in die Berechnung einbezogen werden müssen.
Problematisch kann eine zu niedrig gewählte Versicherungssumme sein. Reisende sollten den Preis ihrer gebuchten Reise deshalb möglichst vollständig und korrekt angeben.
Bei einer Jahresversicherung ist zusätzlich die maximal versicherte Summe pro Reise wichtig. Wer beispielsweise im Laufe eines Jahres mehrere kleinere Reisen und zusätzlich eine deutlich teurere Fernreise plant, sollte prüfen, ob auch die teuerste Reise innerhalb der vereinbarten Grenze liegt.
Sind Flug, Hotel und Ferienwohnung versicherbar?
Grundsätzlich kann eine Reiserücktrittsversicherung nicht nur für klassische Pauschalreisen interessant sein.
Auch individuell gebuchte Reiseleistungen können Stornokosten verursachen. Dazu gehören beispielsweise Flüge, Hotelbuchungen, Ferienwohnungen oder andere im Voraus bezahlte Leistungen. Welche Kosten konkret vom Versicherungsvertrag erfasst werden, hängt vom Tarif ab.
Gerade bei Individualreisen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Bedingungen. Die rechtliche Situation bei einer selbst zusammengestellten Reise unterscheidet sich zudem von einer Pauschalreise.
So weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass bei einzeln gebuchten touristischen Leistungen wie Flug oder Unterkunft ein kostenfreies Rücktrittsrecht nicht automatisch unter denselben Voraussetzungen besteht wie bei einer Pauschalreise. Bei Flügen kann eine kostenlose Stornierung beispielsweise von der gewählten Tarifbedingung abhängen.
Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung für eine Pauschalreise?
Auch bei einer Pauschalreise können Stornokosten entstehen, wenn der Reisende aus persönlichen Gründen vom Vertrag zurücktritt.
Der besondere Schutz des Pauschalreiserechts ersetzt deshalb nicht grundsätzlich eine Reiserücktrittsversicherung.
Der Unterschied liegt im Anlass der Stornierung. Wird der Reisende selbst unerwartet schwer krank, kann eine Reiserücktrittsversicherung relevant werden. Wird dagegen die Durchführung der Pauschalreise durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Reiseziel erheblich beeinträchtigt, können gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen.
Beide Bereiche sollten nicht miteinander verwechselt werden.
Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für Familien?
Familien können ein besonders hohes Stornorisiko haben, weil mehrere Reisende berücksichtigt werden müssen. Erkrankungen von Kindern können ebenso zu einer Reiseabsage führen wie ein versicherter Vorfall bei einem Elternteil.
Entscheidend ist dabei, wie der Familientarif aufgebaut ist. Zu prüfen sind unter anderem der versicherte Personenkreis, die Definition von Risikopersonen, Altersgrenzen für Kinder und die maximale Versicherungssumme.
Bei einem Jahresvertrag sollte außerdem geklärt werden, ob Versicherungsschutz besteht, wenn Familienmitglieder allein verreisen. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass dies bei Familientarifen möglich sein kann.
Familien sollten deshalb nicht lediglich Einzelpreise verschiedener Versicherungen vergleichen, sondern gezielt nach Tarifen suchen, deren Bedingungen zur tatsächlichen Familienkonstellation passen.
Ist eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Kreuzfahrt sinnvoll?
Kreuzfahrten werden häufig lange im Voraus gebucht und können einen hohen Reisepreis erreichen. Dadurch können auch die finanziellen Folgen einer kurzfristigen Stornierung erheblich sein.
Hier sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme dem gesamten versicherbaren Reisepreis entspricht. Wurde zusätzlich zur Kreuzfahrt beispielsweise eine separat gebuchte Anreise vereinbart, muss geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Leistung ebenfalls erfasst werden kann.
Ebenso interessant ist bei Kreuzfahrten die Kombination aus Reiserücktritt und Reiseabbruch. Muss eine bereits begonnene Reise wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig beendet werden, geht es nicht mehr um einen klassischen Reiserücktritt.
Reicht eine Reiserücktrittsversicherung über die Kreditkarte?
Einige Kreditkarten enthalten Reiseversicherungen. Trotzdem sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass damit ein separater Vertrag überflüssig ist.
Die Bedingungen können deutlich voneinander abweichen. Bei manchen Kreditkartenversicherungen kann beispielsweise die Bezahlung der Reise mit der betreffenden Karte mit dem Versicherungsschutz verknüpft sein. Auch Versicherungssumme, Selbstbehalt und versicherter Personenkreis können anders gestaltet sein als bei einer eigenständigen Reiserücktrittsversicherung. Aktuelle Vergleiche weisen deshalb darauf hin, bestehende Kreditkartenleistungen genau zu kontrollieren, bevor zusätzlicher Versicherungsschutz abgeschlossen oder darauf verzichtet wird.
Wer bereits eine entsprechende Leistung über eine Kreditkarte besitzt, sollte zunächst die vollständigen Versicherungsbedingungen lesen und anschließend prüfen, ob der vorhandene Schutz für die geplante Reise ausreicht.
Was muss ich tun, wenn ich eine Reise aus versichertem Grund absagen muss?
Wer glaubt, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, sollte nicht unnötig lange warten. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Versicherte das Versicherungsunternehmen unverzüglich informieren und die Reise gleichzeitig stornieren sollten. Der Versicherer verlangt außerdem Nachweise für den Rücktrittsgrund, beispielsweise ein ärztliches Attest oder bei einem Todesfall entsprechende Dokumente.
Ein sinnvoller Ablauf ist:
- Reise möglichst schnell stornieren, sobald feststeht, dass sie aus dem versicherten Grund nicht angetreten werden kann.
- Versicherer informieren und nach den erforderlichen Unterlagen fragen.
- Stornorechnung und Buchungsbestätigung aufbewahren.
- Rücktrittsgrund belegen, beispielsweise durch ärztliche Unterlagen.
- Alle geforderten Dokumente vollständig einreichen und Kopien für die eigenen Unterlagen behalten.
Die genaue Vorgehensweise richtet sich nach dem jeweiligen Versicherer.
Worauf sollte man beim Vergleich einer Reiserücktrittsversicherung achten?
Der Versicherungsbeitrag ist nur ein Teil des Vergleichs.
Besonders wichtig sind der versicherte Reisepreis, die versicherten Rücktrittsgründe, der Umfang des Personenkreises und mögliche Selbstbeteiligungen.
| Prüfpunkte | Warum das wichtig ist |
|---|---|
| Versicherungssumme | Sollte zum tatsächlichen Reisepreis passen |
| Selbstbeteiligung | Kann die Erstattung im Versicherungsfall deutlich reduzieren |
| Reiserücktritt und Reiseabbruch | Kombination bietet Schutz vor und nach Reisebeginn |
| Unerwartete Erkrankungen | Definition in den Bedingungen genau lesen |
| Risikopersonen | Entscheidet, welche Ereignisse bei Angehörigen berücksichtigt werden |
| Abschlussfrist | Versicherung muss rechtzeitig abgeschlossen werden |
| Einzel- oder Jahresvertrag | Hängt von Zahl und Preis der geplanten Reisen ab |
| Familienregelung | Wichtig bei Eltern, Kindern und allein reisenden Familienmitgliedern |
| Bestehender Versicherungsschutz | Beispielsweise über Kreditkarten prüfen |
| Ausschlüsse | Zeigen, wann keine Versicherungsleistung vorgesehen ist |
Ein guter Vergleich betrachtet deshalb nicht nur die Frage „Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?“, sondern vor allem „Was bekomme ich für meinen Beitrag und wann greift der Schutz tatsächlich?“
Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung
Ist eine Reiserücktrittsversicherung Pflicht?
Nein. Eine Reiserücktrittsversicherung ist für Urlauber keine gesetzliche Pflichtversicherung. Ob sie sinnvoll ist, hängt vor allem vom möglichen finanziellen Verlust einer Stornierung und der persönlichen Reisesituation ab.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit?
Eine unerwartete schwere Erkrankung gehört zu den typischen versicherbaren Rücktrittsgründen. Die Erkrankung muss allerdings die Anforderungen des jeweiligen Vertrags erfüllen. Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung führt automatisch zu einer Leistung.
Zahlt die Versicherung, wenn mein Kind krank wird?
Das kann der Fall sein, wenn das Kind versicherte Person oder nach den Bedingungen eine relevante Risikoperson ist und eine versicherte Erkrankung vorliegt. Der konkrete Familientarif und dessen Bedingungen sind ausschlaggebend.
Was passiert bei einer bereits bestehenden Erkrankung?
Hier ist besondere Vorsicht angebracht. Bestehende oder wiederkehrende Erkrankungen können abhängig vom Tarif eingeschränkt oder unter bestimmten Voraussetzungen versichert sein. Die GDV-Musterbedingungen zeigen beispielsweise, dass zurückliegende Behandlungszeiträume bei der Beurteilung berücksichtigt werden können. Versicherer können diese Regeln jedoch unterschiedlich gestalten.
Kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung abschließen?
Häufig ja, allerdings nur innerhalb der jeweiligen Abschlussfrist. Diese ist nicht bei allen Versicherern identisch. Deshalb sollte möglichst früh nach der Reisebuchung geprüft werden, bis wann der gewünschte Tarif abgeschlossen werden kann.
Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung bei Flugangst?
Flugangst oder eine allgemeine Angst vor dem Reisen ist nicht automatisch ein versicherter Rücktrittsgrund. Entscheidend wäre, ob ein konkret versichertes Ereignis nach den Vertragsbedingungen vorliegt.
Zahlt die Versicherung bei Waldbrand oder Naturkatastrophe?
Das Ereignis allein ist nach Angaben der Verbraucherzentrale bei Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen in der Regel kein klassischer versicherter Rücktrittsgrund. Bei einer erheblich beeinträchtigten Pauschalreise können jedoch unabhängig davon gesetzliche Rechte gegenüber dem Veranstalter bestehen.
Was ist besser: Reiserücktritt oder Reiseabbruch?
Beide Versicherungen schützen unterschiedliche Reisephasen. Die Reiserücktrittsversicherung betrifft die Zeit vor dem Reisebeginn. Die Reiseabbruchversicherung wird relevant, wenn die Reise bereits begonnen hat. Deshalb werden beide Versicherungen häufig kombiniert.
Lohnt sich eine Jahresversicherung?
Wer mehrfach pro Jahr verreist, sollte Jahresverträge mit Einzelreiseversicherungen vergleichen. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass sich eine Jahresversicherung bei mehreren Reisen lohnen kann. Entscheidend bleiben die maximale Versicherungssumme und die Vertragsbedingungen.
Reiserücktrittsversicherung vergleichen statt nur auf den Preis schauen
Eine Reiserücktrittsversicherung kann verhindern, dass eine ohnehin ärgerliche Reiseabsage zusätzlich zu einer hohen finanziellen Belastung wird. Besonders bei teuren Reisen, Familienurlauben, Kreuzfahrten und langfristig geplanten Fernreisen können hohe Stornokosten entstehen.
Entscheidend ist jedoch ein Tarif, der zur eigenen Reise passt. Versicherungssumme, versicherte Rücktrittsgründe, Risikopersonen, Selbstbeteiligung und Abschlussfrist sollten deshalb vor dem Abschluss geprüft werden.
Wer häufiger verreist, sollte außerdem Jahresverträge einbeziehen. Bei Familien lohnt ein genauer Blick auf den versicherten Personenkreis. Und wer bereits Reiseversicherungen über eine Kreditkarte besitzt, sollte zunächst deren Bedingungen kontrollieren, bevor zusätzlicher Schutz abgeschlossen wird.
Ebenso wichtig ist die Trennung zwischen Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung und gesetzlichen Ansprüchen gegenüber Reiseveranstaltern. Eine Versicherung ersetzt nicht das Reiserecht – und das Reiserecht ersetzt umgekehrt nicht automatisch den Versicherungsschutz für persönliche Rücktrittsgründe.
Der Vergleichsrechner am Anfang dieser Seite erleichtert es, verschiedene Tarife anhand der eigenen Reisedaten gegenüberzustellen. Statt ausschließlich auf einen niedrigen Beitrag zu achten, sollte geprüft werden, welcher Vertrag im entscheidenden Moment tatsächlich den benötigten Schutz bietet.

