Winterreifenpflicht in Europa: Regeln, Zeiträume und Schneeketten
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Winterreifenpflicht in Europa: Regeln, Zeiträume und Schneeketten

Eine einheitliche Winterreifenpflicht gibt es in Europa nicht. Deutschland, Österreich und Tschechien knüpfen die Pflicht an winterliche Straßen, Italien und Frankreich an Strecken und Bergregionen, die Schweiz verzichtet auf eine generelle Pflicht. Zeiträume, Mindestprofil und Bußgelder unterscheiden sich von Land zu Land.

Kurz zusammengefasst

Deutschland verlangt bei Glatteis, Schnee und Reifglätte Reifen mit Alpine-Symbol auf allen Rädern, ein fester Zeitraum fehlt. Österreich schreibt vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Straßen Winterreifen mit mindestens 4 Millimetern Profil vor. Auf der Brennerautobahn A22 bis Affi gilt die Ausrüstungspflicht vom 15. November bis 15. April auch ohne Schnee. Frankreich verlangt in ausgewiesenen Bergzonen vom 1. November bis 31. März Winterreifen oder Ketten an Bord. Die Schweiz kennt keine generelle Pflicht, ahndet aber Behinderungen. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten in mehreren Ländern strengere Regeln.

Wo gilt in Europa eine Winterreifenpflicht und in welchem Zeitraum?

Die Winterreifenpflicht in Europa folgt drei Modellen: situativ bei Schnee und Eis wie in Deutschland und Österreich, kalendergebunden auf Strecken wie der Brennerautobahn oder ohne generelle Pflicht wie in der Schweiz. Feste Zeiträume liegen in den Alpenländern laut ADAC zwischen 15. Oktober und 15. April.

Der ADAC listet die Regeln für 21 europäische Länder auf (Stand der Übersicht: Oktober 2025, Seite datiert auf den 10. Dezember 2025). Der ÖAMTC und der TCS führen eigene Übersichten für die Nachbarländer Österreichs und der Schweiz. Die folgende Tabelle fasst die Zeiträume für die wichtigsten Reiseländer zusammen und nennt jeweils, auf welche dieser Quellen sich die Angabe stützt.

Land oder StreckeZeitraumArt der PflichtQuelle
Deutschlandkein fester Zeitraumsituativ bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte§ 2 Abs. 3a StVO
Österreich1. November bis 15. Aprilsituativ bei Schnee, Schneematsch und Eis, für Lkw über 3,5 t wetterunabhängigÖAMTC, ADAC
Italien: A22 bis Affi und Stadt Bozen15. November bis 15. Aprilwetterunabhängig, Winterreifen oder Schneeketten an BordADAC, ÖAMTC
Italien: Aostatal15. Oktober bis 15. AprilWinterausrüstung, alternativ Schneeketten auf SommerreifenADAC, ÖAMTC, TCS
Schweizkein Zeitraumkeine generelle Pflicht, Schneeketten nach SignalTCS, ADAC
Frankreich: Bergregionen1. November bis 31. Märzin ausgewiesenen Zonen dauerhaft, Winterreifen oder Ketten an BordADAC, TCS
Tschechien1. November bis 31. Märzsituativ bei Schnee, Eis und Matsch sowie unter 4 GradADAC, ÖAMTC
Slowenien15. November bis 15. Märzfester Zeitraum, außerhalb davon situativADAC, ÖAMTC
Kroatien15. November bis 15. Aprilauf vielen Autobahnen, Landstraßen und TransitstreckenADAC
Slowakeiüber 3,5 t: 15. November bis 31. Märzbis 3,5 t situativ, darüber wetterunabhängigADAC, ÖAMTC
Norwegenüber 3,5 t: 15. November bis 31. Märzbis 3,5 t keine generelle Pflicht, bei Schnee und Eis aber Ketten auf SommerreifenADAC
Schweden1. Dezember bis 31. Märzsituativ, gilt auch für AnhängerADAC
Finnland1. November bis 31. Märzsituativ, gilt auch für im Ausland zugelassene FahrzeugeADAC

Vier Länder kommen laut ADAC ohne generelle Winterreifenpflicht aus: Großbritannien, Polen, Belgien und die Niederlande. Ungarn kennt nach Angaben des ÖAMTC ebenfalls keine generelle Pflicht, ordnet Winterreifen und Schneeketten aber kurzfristig per Beschilderung an. Bei starkem Schneefall kontrolliert Ungarn die Schneeketten an der Grenze und verweigert ohne Ketten die Einreise, so der ÖAMTC.

Estland und Lettland schreiben Winterreifen laut ADAC jeweils vom 1. Dezember bis 1. März vor. Luxemburg verlangt sie bei Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif. Die Maut für dieselben Strecken ist ein eigenes Thema, das der Artikel Mautgebühren und Vignetten in Europa behandelt.

Was verlangt die situative Winterreifenpflicht in Deutschland?

Die situative Winterreifenpflicht in Deutschland verlangt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte Winterreifen mit Alpine-Symbol auf allen Rädern. Das regelt § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung. Ein fester Zeitraum existiert nicht, entscheidend ist der Zustand der Fahrbahn bei jeder einzelnen Fahrt.

Das Alpine-Symbol ist ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung definiert Reifen für winterliche Wetterverhältnisse über dieses Symbol. Reifen, die nur die Kennzeichnung M+S tragen, sind laut ADAC seit dem 1. Oktober 2024 bei winterlichen Straßen nicht mehr zulässig. Betroffen sind vor allem Reifen, die vor Januar 2018 hergestellt wurden. Ganzjahresreifen gelten rechtlich als Winterreifen, sobald sie das Alpine-Symbol tragen. Die Regel gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland 1,6 Millimeter, auch für Winterreifen. Der ADAC empfiehlt mindestens 4 Millimeter und einen Austausch nach spätestens sechs Jahren, weil die Gummimischung dann verhärtet. Die Faustformel von Oktober bis Ostern hat laut ADAC rechtlich keine Bedeutung.

Das Bußgeld beträgt laut ADAC 60 Euro für den Fahrer und 80 Euro bei Behinderung anderer, dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung nennt der ADAC 100 Euro. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt (ADAC, Stand Oktober 2026). Wer mit Sommerreifen bei winterlichen Straßen einen Unfall verursacht, riskiert nach Angaben des ADAC eine Kürzung der Kaskoleistung wegen grober Fahrlässigkeit. Den Wortlaut der Vorschrift findest du im § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Drei Fahrzeuggruppen nimmt die Vorschrift unter anderem aus: einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft und motorisierte Krankenfahrstühle. Anhänger fallen laut ADAC nicht unter die Pflicht. Der Club rät trotzdem zu geeigneten Reifen am Anhänger.

Welche Regeln gelten in Österreich vom 1. November bis 15. April?

Österreich schreibt vom 1. November bis 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht vor. Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis brauchen Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen laut ÖAMTC Winterreifen auf allen Rädern. Die Reifen benötigen mindestens 4 Millimeter Profil, Diagonalreifen 5 Millimeter.

Österreich erkennt Reifen mit den Kennzeichnungen M+S, M.S. oder M&S als Winterreifen an. Reifen, die nur das Schneeflockensymbol tragen, gelten nach Angaben des ÖAMTC seit dem 10. Dezember 2018 ebenfalls als Winterreifen. Das Alpine-Symbol ist in Österreich, anders als in Deutschland, nicht verpflichtend. Ganzjahresreifen mit M+S oder Schneeflockensymbol erfüllen die Pflicht.

Schneeketten auf Sommerreifen sind die zweite zulässige Variante. Die Ketten gehören auf mindestens zwei Antriebsräder. Erlaubt ist das laut ÖAMTC nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Der ÖAMTC stellt klar, dass die Kette auf dem Sommerreifen kein sicherer Ersatz für Winterreifen ist.

Die Strafe ohne Winterausrüstung liegt laut ÖAMTC bei rund 100 Euro. Für den Fall einer Gefährdung anderer nennen die Quellen unterschiedliche Höchstbeträge: Der ÖAMTC und der Länderabschnitt des ADAC sprechen von bis zu 10.000 Euro, die Einleitung derselben ADAC-Seite und ein Informationsblatt der Wirtschaftskammer Österreich von bis zu 5.000 Euro. Welcher Höchstbetrag aktuell gilt, klärt nur der Gesetzestext oder die zuständige Behörde. Die Polizei darf Fahrzeuge ohne Winterausrüstung laut ÖAMTC aus dem Verkehr ziehen.

Nach einem Unfall mit Sommerreifen muss der Fahrer in Österreich laut ÖAMTC beweisen, dass die Sommerreifen für den Unfall keine Rolle spielten. Gelingt das nicht, trifft ihn zumindest ein Mitverschulden. Die Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten, kann unter Umständen aber bis zu 11.000 Euro vom Verursacher zurückfordern. Die vollständigen Bestimmungen stehen auf der Seite Winterreifenpflicht in Österreich des ÖAMTC. Routen und Mautabschnitte beschreibt der Artikel Roadtrip durch Österreich: praktische Tipps und tolle Routen.

Gut zu wissen

Auf der Fahrt von Deutschland über Österreich nach Südtirol gelten zwei verschiedene Maßstäbe für denselben Reifen. Deutschland prüft das Symbol: Ohne Alpine-Symbol ist der Reifen bei Schnee unzulässig, die Profiltiefe von 1,6 Millimetern genügt formal. Österreich prüft das Profil: Ein Reifen mit 3 Millimetern Restprofil ist dort rechtlich kein Winterreifen mehr, auch mit Alpine-Symbol. Frankreich verlangt laut ADAC beides, das Symbol und 3,5 Millimeter. Ein Reifen mit Alpine-Symbol und mindestens 4 Millimetern Profil erfüllt alle drei Anforderungen.

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Symbol und Profiltiefe entscheiden: Die Anforderungen an Winterreifen unterscheiden sich je nach Land.

Was gilt in Italien, Südtirol und auf der Brennerautobahn?

Italien regelt die Winterreifenpflicht streckenbezogen. Jede Provinz legt Zeitraum und Strecken selbst fest und kündigt sie per Beschilderung an. Auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen gilt laut ADAC und ÖAMTC vom 15. November bis 15. April eine witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht.

Witterungsunabhängig bedeutet: Die Pflicht auf der A22 besteht auch bei trockener Fahrbahn. Wer keine Winterreifen montiert hat, muss dort laut ÖAMTC Schneeketten mitführen. Auf den übrigen Straßen der Provinz Bozen gilt nach Angaben des ADAC nur eine situative Pflicht bei winterlichen Verhältnissen. Im Aostatal dauert die Pflicht länger, vom 15. Oktober bis 15. April.

Italien erkennt laut ADAC Reifen mit M+S, MS, M&S oder Alpine-Symbol als Winterreifen an. Verstöße gegen eine angeordnete Pflicht kosten zwischen 42 und 345 Euro, diese Spanne nennen ADAC und ÖAMTC übereinstimmend. Mit montierten Schneeketten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Motorräder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall laut ADAC nicht fahren.

Die Quellen beschreiben die landesweite Lage unterschiedlich. Der TCS schreibt, in ganz Italien sei es vom 15. November bis 15. April Pflicht, Winterreifen zu fahren oder Ketten an Bord zu haben. Der ADAC schreibt, in weiten Teilen Italiens gebe es keine generelle Pflicht. Beide Clubs sind sich einig, dass die Provinzen entscheiden und die Schilder vor Ort maßgeblich sind. Für eine konkrete Route gilt deshalb die Beschilderung an der Strecke.

Eine zweite italienische Besonderheit betrifft den Sommer: Bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen sind in Italien im Sommer laut ADAC nicht mehr zulässig. Die Details nennt der ADAC auf einer eigenen Seite, sie betreffen vor allem Fahrer, die Winterreifen ganzjährig aufgezogen lassen.

Wie regeln die Schweiz und Frankreich Winterreifen und Schneeketten?

Die Schweiz kennt keine generelle Winterreifenpflicht, verlangt aber ein betriebssicheres Fahrzeug. Frankreich schreibt laut ADAC vom 1. November bis 31. März in den Bergregionen zahlreicher Departements Winterreifen mit Alpine-Symbol vor. Schneeketten oder Schneesocken an Bord sind in Frankreich die zulässige Alternative.

Schweiz: Haftung statt Pflicht

Der TCS verweist auf Artikel 29 des Strassenverkehrsgesetzes: Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem Zustand verkehren. Eine Fahrt mit Sommerreifen bei Winterverhältnissen gilt laut TCS nicht als betriebssicher und ist strafbar, egal ob mit Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen. Nach einer Kollision führt der falsche Reifen zu einer Busse und zu Regressforderungen der Versicherung.

Der ÖAMTC nennt für die Schweiz Geldstrafen ab zirka 105 Euro, sobald ein Fahrzeug mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr auf verschneiten Straßen behindert. Bei einem Unfall mit Sommerreifen droht eine erhebliche Mithaftung. Der TCS empfiehlt Winterreifen von Oktober bis Ostern und Reifen mit Schneeflockensymbol.

Frankreich: Bergregionen nach dem Loi Montagne

Die französische Regel für Bergregionen ist im deutschsprachigen Raum als Loi Montagne bekannt. Innerhalb der ausgewiesenen Zonen gilt laut ADAC während der Winterperiode eine permanente Pflicht, unabhängig vom Wetter. Der TCS beschreibt die Pflicht für Fahrzeuge mit vier oder mehr Rädern in bestimmten Gemeinden. Eine Karte der betroffenen Gemeinden veröffentlicht die französische Verkehrssicherheitsbehörde Sécurité Routière.

Als Winterreifen erkennt Frankreich laut ADAC seit November 2024 nur noch Reifen mit 3PMSF-Kennzeichnung an, also mit Alpine-Symbol. ADAC und TCS nennen eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern. Reifen, die nur M+S tragen, genügen allein nicht mehr: Wer sie fährt, braucht zusätzlich Schneeketten oder Schneesocken an Bord. Liegt kein Schnee, genügt nach Angaben des TCS das Mitführen.

Verstöße ahndet die französische Polizei laut ADAC mit 135 Euro, sie kann zudem die Weiterfahrt untersagen. Mit Schneeketten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die Ketten gehören auf die Räder der Antriebsachse.

Welche Zeiträume gelten in Tschechien, Slowenien, Kroatien und Skandinavien?

Tschechien verlangt Winterreifen vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Straßen, Slowenien vom 15. November bis 15. März, Kroatien auf vielen Strecken vom 15. November bis 15. April. Schweden und Finnland schreiben Winterreifen laut ADAC bis 31. März bei winterlichen Verhältnissen vor.

Tschechien: Die Pflicht greift laut ADAC bei Schnee, Eis und Matsch oder generell bei Temperaturen unter 4 Grad. Die Kennzeichnung M+S genügt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen brauchen Winterreifen auf allen Achsen und 4 Millimeter Profil, schwerere Fahrzeuge 6 Millimeter und Winterreifen nur auf der Antriebsachse. Der ÖAMTC nennt Strafen von 60 bis 100 Euro.

Slowenien: Winterreifen und Ganzjahresreifen mit M+S brauchen laut ADAC 3 Millimeter Profil. Sommerreifen mit mindestens 3 Millimetern sind zulässig, wenn Schneeketten an Bord sind und bei Bedarf montiert werden. Verstöße kosten 40 Euro, bei einer Verkehrsbehinderung 500 Euro.

Kroatien: Der ADAC nennt mindestens zwei Winterreifen mit M+S auf der Antriebsachse, 4 Millimeter Profil und eine Schneeschaufel im Auto. Verstöße kosten rund 95 Euro. Auf weiteren Streckenabschnitten ordnen Verkehrszeichen die Pflicht witterungsabhängig an.

Norwegen, Schweden, Finnland: Norwegen kennt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen keine generelle Pflicht, verlangt bei Schnee und Eis aber Schneeketten auf Sommerreifen. Winterreifen brauchen dort 3 Millimeter Profil. Schweden schreibt Winterreifen vom 1. Dezember bis 31. März bei winterlichen Straßen vor, Finnland vom 1. November bis 31. März. Beide Länder verlangen laut ADAC 3 Millimeter Profil bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Finnland erkennt seit Dezember 2024 Reifen mit Alpine-Symbol als Winterreifen an.

Die Vorbereitung für eine längere Winterroute durch mehrere Länder beschreibt der Artikel Roadtrip durch Europa: Check vor der Abfahrt.

Balkendiagramm der Mindestprofiltiefe für Winterreifen in neun Ländern, von 1,6 Millimetern in Deutschland bis 4 Millimetern in Österreich, Tschechien und Kroatien
Ein Reifen mit 4 Millimetern Profil erfüllt die Mindestwerte aller neun Länder. Deutschland verlangt formal nur 1,6 Millimeter.

Wann sind Schneeketten Pflicht und woran erkennst du das Schild?

Schneeketten sind Pflicht, sobald ein rundes blaues Schild mit weißem Reifen und Kette am Straßenrand steht. In Deutschland ist das Zeichen 268 der Straßenverkehrs-Ordnung, in der Schweiz das Signal Schneeketten obligatorisch. Die Höchstgeschwindigkeit mit Ketten beträgt in Deutschland 50 km/h.

Die deutsche Regel ist eindeutig: Wer ein Fahrzeug führt, darf eine Straße mit Zeichen 268 nur mit Schneeketten befahren. § 3 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung begrenzt das Tempo mit Ketten auf 50 km/h, auch unter günstigsten Umständen. Italien und Frankreich nennen laut ADAC dieselbe Grenze. Die Schweiz und Österreich führen 50 km/h als Empfehlung des TCS und des ÖAMTC.

Allradantrieb befreit nicht automatisch. In der Schweiz gilt das Obligatorium laut TCS auch für Fahrzeuge mit Vierradantrieb, sofern ein Zusatz auf dem Schild sie nicht ausdrücklich ausnimmt. Der ÖAMTC nennt als Beispiel das Zusatzschild mit dem Text 4 x 4 ausgenommen. Für Österreich beschreibt der ADAC Nordbaden dieselbe Logik: Nur eine Zusatztafel befreit Allradfahrzeuge.

Das Material der Kette spielt in Österreich eine Rolle. Steht das Verkehrszeichen Schneeketten vorgeschrieben, verlangt Österreich laut ADAC Schneeketten aus Stahl. Textile Anfahrhilfen genügen dort an diesem Schild nicht. In Frankreich sind Schneesocken laut ADAC und TCS dagegen als Ausrüstung für die Bergzonen zugelassen.

Der TCS rät, den Sitz der Ketten nach 50 bis 100 Metern Fahrt zu prüfen. Eine zu straffe Montage beschädigt den Reifen, eine lockere Kette den Radkasten. Schneeketten ersetzen keine Winterreifen: Bei Kälte, Schneematsch und Eis stellt laut TCS nur der Winterreifen eine sichere Verbindung zur Straße her.

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Mit montierten Schneeketten gilt in Deutschland, Italien und Frankreich Tempo 50.

Was gilt für Wohnmobile, Gespanne und Mietwagen?

Wohnmobile bis 3,5 Tonnen fallen in den Übersichten von ADAC, ÖAMTC und TCS unter die Pkw-Regeln. Über 3,5 Tonnen gelten in Österreich, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Norwegen und Schweden eigene Regeln. Wohnwagen sind in Deutschland und Österreich ausgenommen, in Schweden und Finnland einbezogen.

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Wohnmobile über 3,5 Tonnen

Österreich verlangt von Lkw über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April Winterreifen an mindestens einer Antriebsachse, unabhängig vom Wetter. Zusätzlich sind Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen, die als Sonderfahrzeug Wohnmobil zugelassen sind und in deren Papieren nicht die Fahrzeugklasse M1 steht, empfiehlt der ADAC dieselbe Ausrüstung wie für Lkw. Der ÖAMTC nennt für schwere Fahrzeuge 5 Millimeter Mindestprofil bei Radialreifen und 6 Millimeter bei Diagonalreifen.

In Deutschland enthält § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung eine Erleichterung für die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3: Dort genügen Winterreifen an den permanent angetriebenen Achsen und den vorderen Lenkachsen. Die Klasse M1 nennt der Text nicht. Ein als M1 zugelassenes Wohnmobil braucht bei winterlichen Straßen deshalb auf allen Rädern Reifen mit Alpine-Symbol, auch oberhalb von 3,5 Tonnen. Die Fahrzeugklasse steht in der Zulassungsbescheinigung.

Norwegen schreibt für Kraftfahrzeuge und Anhänger über 3,5 Tonnen vom 15. November bis 31. März Winterreifen mit 5 Millimetern Profil vor. Die Slowakei verlangt Winterreifen über 3,5 Tonnen vom 15. November bis 31. März unabhängig von der Witterung. Slowenien verlangt über 3,5 Tonnen Winterreifen mindestens auf den Antriebsrädern oder Sommerreifen mit Schneeketten und einer Schaufel an Bord. Schweden fordert bei schwereren Fahrzeugen 5 Millimeter Profil. Alle vier Angaben stammen aus der ADAC-Übersicht.

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Wohnwagen und Anhänger

Deutschland und Österreich nehmen Anhänger von der Winterreifenpflicht aus. Das österreichische Kraftfahrgesetz verbietet laut ÖAMTC nicht, am Zugfahrzeug Winterreifen und am Anhänger Sommerreifen zu fahren. ADAC und ÖAMTC raten trotzdem zu Winter- oder Ganzjahresreifen am Wohnwagen. Schweden bezieht Anhänger in die Pflicht ein, Finnland Anhänger mit mehr als 0,75 bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Bei einem Schneekettenobligatorium in der Schweiz gehören die Ketten laut TCS an das Zugfahrzeug. Der TCS empfiehlt zusätzlich Ketten an den Rädern des Wohnwagens, weil sie das seitliche Wegrutschen und das Schleudern des Anhängers verhindern. Auf stark schneebedeckten Straßen rät der TCS vom Anhänger ab. Ganzjährig geöffnete Plätze für die Wintertour findest du im Verzeichnis unter ganzjährig geöffnete Campingplätze, für die Alpenländer unter Campingplätze in Österreich. Tipps zu Heizung, Gas und Stellplatzwahl liefert der Artikel Wintercamping Tipps.

Mietwagen und Mietwohnmobil: Wer haftet?

Der Fahrer haftet für die Bereifung, mit der er fährt. Das deutsche Bußgeld von 60 Euro trifft laut ADAC den Fahrer, 75 Euro treffen zusätzlich den Halter, also den Vermieter. Autovermietungen sind nach Angaben des ADAC verpflichtet, ein verkehrssicheres und fahrbereites Fahrzeug bereitzustellen. Ein Fahrzeug mit Sommerreifen bei winterlichen Straßen erfüllt das nicht, der Mieter darf die Übernahme verweigern.

Die Vermieter verlangen für Winterreifen laut ADAC häufig ein zusätzliches Entgelt. Der ÖAMTC rät, die Winterreifen schon bei der Reservierung schriftlich bestätigen zu lassen, weil nicht alle Firmen ihre Fahrzeuge umrüsten. Prüfe bei der Übernahme drei Punkte: das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke, die Profiltiefe und die Frage, ob Schneeketten zum Fahrzeug gehören. Weitere Punkte für die Fahrt mit dem eigenen Wagen sammelt der Artikel Mit dem eigenen Auto auf Reisen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen im Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Länderübersicht des ADAC trägt den Stand Oktober 2025, Änderungen für den Winter 2026/27 sind möglich. Provinzen, Departements und Kantone ordnen Pflichten kurzfristig per Beschilderung an. Verbindlich sind der Gesetzestext, die Schilder an der Strecke und die Auskunft der zuständigen Behörde. Fragen zu Bußgeld, Haftung und Versicherungsschutz im Einzelfall klären Automobilclub, Versicherer oder ein Rechtsanwalt.

Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet: Winterreifen drauf, Thema erledigt. Die Recherche zeigt drei Stellen, an denen das nicht stimmt. Erstens zählt das Profil: Ein in Deutschland legaler Winterreifen mit 3 Millimetern ist in Österreich rechtlich ein Sommerreifen. Zweitens zählt das Symbol: Ein älterer M+S-Reifen genügt in Österreich und Italien, in Deutschland und Frankreich aber nicht. Drittens zählt der Kalender: Auf der A22 gilt die Pflicht ab dem 15. November auch bei Sonnenschein. Überschätzt wird der Allradantrieb: Am Kettenschild befreit er in der Schweiz und in Österreich nur mit Zusatztafel. Unterschätzt wird das schwere Wohnmobil: Über 3,5 Tonnen hängt die Regel in Österreich an der eingetragenen Fahrzeugklasse. Wer mit dem Pkw im Winter in die Alpen fährt, erfüllt mit Alpine-Symbol, 4 Millimetern Profil und einem Satz Stahlketten die Reifenregeln in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze
  • Reifen: Alpine-Symbol und mindestens 4 Millimeter Profil erfüllen die Anforderungen in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien zugleich.
  • Kalender: 15. November bis 15. April auf der A22 bis Affi, 1. November bis 31. März in Frankreichs Bergzonen, jeweils auch ohne Schnee.
  • Bußgeld: 60 Euro und ein Punkt in Deutschland, rund 100 Euro in Österreich, 135 Euro in Frankreich, 42 bis 345 Euro in Italien.
  • Schneeketten: Pflicht am blauen Schild, Tempo höchstens 50 km/h, in Österreich am Schild nur Stahlketten.
  • Wohnmobil über 3,5 Tonnen: Fahrzeugklasse in den Papieren prüfen, für Österreich Ketten für zwei Antriebsräder einpacken.
  • Mietwagen: Winterreifen bei der Reservierung schriftlich bestätigen lassen und bei der Übernahme kontrollieren.

Häufige Fragen

Gelten Ganzjahresreifen als Winterreifen?

Ganzjahresreifen gelten in Deutschland rechtlich als Winterreifen, sobald sie das Alpine-Symbol tragen, so der ADAC. In Österreich erfüllen Ganzjahresreifen mit M+S oder Schneeflockensymbol laut ÖAMTC die Pflicht, wenn sie mindestens 4 Millimeter Profil haben. Frankreich erkennt laut ADAC seit November 2024 nur Reifen mit Alpine-Symbol an. Prüfe deshalb Symbol und Profiltiefe, nicht die Produktbezeichnung.

Brauche ich im Oktober für die Fahrt über den Brenner schon Winterreifen?

Im Oktober greift auf der Route noch kein fester Zeitraum. In Deutschland gilt die Pflicht aber jederzeit, sobald Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte auftreten. Österreich verlangt Winterausrüstung bei winterlichen Straßen ab dem 1. November. Auf der italienischen Brennerautobahn A22 bis Affi beginnt die witterungsunabhängige Pflicht laut ADAC und ÖAMTC am 15. November.

Muss ich in Österreich mit dem Pkw Schneeketten mitführen?

Eine Mitführpflicht für Schneeketten nennt der ÖAMTC in Österreich nur für Lkw über 3,5 Tonnen und Busse, jeweils für mindestens zwei Antriebsräder. Für Pkw besteht sie nicht. Am Verkehrszeichen Schneeketten vorgeschrieben brauchst du die Ketten trotzdem, laut ADAC müssen es dort Schneeketten aus Stahl sein. Ohne Ketten endet die Fahrt an diesem Schild.

Dürfen Motorräder bei Schnee und Eis fahren?

Deutschland nimmt einspurige Kraftfahrzeuge in § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung von der Winterreifenpflicht aus. Österreich nimmt Mopeds, Mofas und Motorräder laut ÖAMTC ebenfalls aus. Südtirol ist strenger: Krafträder dürfen dort bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall nach Angaben des ADAC nicht fahren und müssen stehen bleiben. Luxemburg verlangt von Motorrädern keine Winterreifen.

Sind Spikereifen auf der Fahrt in die Alpen erlaubt?

Deutschland verbietet Spikereifen laut ÖAMTC, eine Ausnahme bildet das sogenannte kleine deutsche Eck. Österreich erlaubt Spikes vom 1. Oktober bis 31. Mai an Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, mit Tempolimits von 80 km/h im Freiland und 100 km/h auf der Autobahn. Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Slowenien verbieten Spikereifen. Für die übliche Urlaubsroute sind Spikes damit keine praktikable Lösung.

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