Meldet dein Reiseveranstalter Insolvenz an, bekommst du bei einer Pauschalreise dein Geld vom Absicherer zurück, in Deutschland meist vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Bist du schon unterwegs, sind Unterkunft und Rückreise gesichert. Für einzeln gebuchte Flüge, Hotels oder Mietwagen gilt dieser Schutz nicht.
Der gesetzliche Insolvenzschutz nach § 651r BGB gilt nur für Pauschalreisen. Abgesichert sind der gezahlte Reisepreis, die Unterkunft bis zur Heimreise und die Rückbeförderung, sofern sie gebucht war. Zuständig ist der Absicherer, der auf deinem Sicherungsschein steht. Die Erstattung kommt nicht automatisch, du musst sie beantragen. Nach der FTI-Insolvenz im Juni 2024 zahlte der DRSF bis Mai 2025 rund 245 Millionen Euro aus. Wer nur einen Flug oder nur ein Hotel gebucht hat, ist auf Kartenrückbuchung, Lastschriftwiderspruch oder die Insolvenztabelle angewiesen.
Welche Reisen sind bei einer Insolvenz abgesichert?
Abgesichert sind Pauschalreisen, also Pakete aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für dieselbe Reise, etwa Flug und Hotel. Der Veranstalter muss dafür eine Kundengeldabsicherung nachweisen. Einzeln gebuchte Leistungen wie ein Flugticket, ein Hotelzimmer oder ein Mietwagen fallen nicht unter diesen Schutz.
Entscheidend ist der Vertrag und nicht der Name des Anbieters. Ein Reiseveranstalter verkauft oft beides: Pauschalreisen und einzelne Bausteine. Bei FTI betraf das 2024 zum Beispiel Kunden, die nur ein Hotel oder nur einen Mietwagen gebucht hatten. Sie standen ohne Sicherungsschein da, obwohl sie beim selben Unternehmen gebucht hatten wie die Pauschalurlauber.
Als Reiseleistungen zählen nach dem Gesetz die Beförderung, die Unterkunft, die Vermietung von Autos oder Motorrädern und sonstige touristische Leistungen wie Ausflüge oder Skipässe. Auch eine Kreuzfahrt ist in aller Regel eine Pauschalreise, weil sie Beförderung und Unterkunft verbindet. Mehr dazu steht im Beitrag Welche Rechte haben Kreuzfahrt-Passagiere bei einem Reisemangel?
| Buchung | Insolvenzschutz | Dein Weg zum Geld |
|---|---|---|
| Pauschalreise (z. B. Flug plus Hotel) | Ja, über Sicherungsschein | Antrag beim Absicherer, meist DRSF |
| Verbundene Reiseleistungen | Nur, wenn der Vermittler dein Geld selbst kassiert hat | Absicherer des Vermittlers, sonst wie Einzelleistung |
| Nur Flug, direkt bei der Airline | Nein | Kartenrückbuchung, Lastschriftwiderspruch, Insolvenztabelle |
| Nur Hotel oder Ferienwohnung | Nein | Wie beim Flug; Zahlung vor Ort vermeidet das Risiko |
| Nur Mietwagen | Nein | Wie beim Flug |
| Tagesreise ohne Übernachtung bis 500 Euro | Nein, keine Pauschalreise | Wie Einzelleistung |
Eine Sonderform sind verbundene Reiseleistungen. Sie entstehen, wenn du bei einem Besuch im Reisebüro oder auf einem Portal mehrere Leistungen getrennt auswählst und getrennt bezahlst. Du hast dann mehrere Verträge und keinen Veranstalter, der für alles haftet. Geschützt sind nur Zahlungen, die der Vermittler selbst entgegengenommen hat. Welche Form vorliegt, muss dir der Anbieter vor der Buchung auf einem Formblatt mitteilen.
Was leisten Sicherungsschein und Deutscher Reisesicherungsfonds?
Der Sicherungsschein gibt dir einen direkten Anspruch gegen den Absicherer des Veranstalters. Der Absicherer erstattet den gezahlten Reisepreis für ausgefallene Leistungen und trägt Unterkunft und Rückreise, wenn du schon unterwegs bist. Seit November 2021 ist das für größere Veranstalter der Deutsche Reisesicherungsfonds.
Die Regeln stehen in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach müssen Veranstalter ab 10 Millionen Euro Jahresumsatz einen Vertrag mit einem Reisesicherungsfonds haben. Kleinere Veranstalter dürfen stattdessen eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft nutzen. Bei sehr kleinen Anbietern mit weniger als 3 Millionen Euro Umsatz darf der Versicherer seine Haftung auf 1 Million Euro begrenzen.
Der Fonds ist die Antwort auf die Pleite von Thomas Cook im Jahr 2019. Damals war die Haftung des Versicherers auf 110 Millionen Euro im Jahr gedeckelt. Das reichte bei weitem nicht, der Bund sprang für den Rest ein. Diese Obergrenze gibt es beim DRSF nicht mehr. Der Fonds finanziert sich aus Entgelten und Sicherheiten der Reiseveranstalter. Er muss laut Gesetz so ausgestattet sein, dass er die gleichzeitige Insolvenz des größten und eines mittelgroßen Veranstalters verkraftet. Das ursprünglich für 2027 angepeilte Zielkapital von 750 Millionen Euro war nach Angaben des Fonds bereits vor der FTI-Pleite erreicht. Aktuelle Informationen veröffentlicht der Deutsche Reisesicherungsfonds auf seiner Website.
Den Sicherungsschein bekommst du mit der Reisebestätigung. Darauf stehen Name und Kontaktdaten des Absicherers. Der Veranstalter darf vor Ende der Reise nur dann Geld von dir verlangen, wenn eine wirksame Absicherung besteht und er dir den Absicherer genannt hat.
Eine Reiserücktrittsversicherung hilft bei einer Veranstalterpleite nicht. Sie zahlt nur, wenn du selbst aus einem versicherten Grund absagst, zum Beispiel wegen einer Krankheit. Gleiches gilt für die Reiseabbruchversicherung. Der Schutz vor der Insolvenz kommt allein aus dem Sicherungsschein. Deshalb ist die Frage „Pauschalreise oder Einzelbuchung?“ für dein Geld wichtiger als jede Zusatzversicherung. Einzelne Policen und Kreditkarten enthalten einen Baustein für Insolvenzen von Airlines oder Hotels. Ob er greift, steht in den Versicherungsbedingungen.
Was die einzelnen Policen abdecken, zeigen die Beiträge Reiserücktrittsversicherung im Vergleich und Reiseabbruchversicherung: Schutz für unerwartete Fälle.
Was gilt, wenn der Veranstalter vor deiner Abreise insolvent wird?
Fällt deine Pauschalreise wegen der Insolvenz aus, erstattet der Absicherer alle Zahlungen, die du auf den Reisepreis geleistet hast, also Anzahlung und Restzahlung. Du musst den Anspruch selbst anmelden und belegen. Einen Ersatzurlaub oder Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zahlt der Absicherer nicht.
Ein Insolvenzantrag beendet deine Reise nicht automatisch. Ob sie stattfindet, entscheiden der Veranstalter und später der Insolvenzverwalter. Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt:
- Abwarten, bis der Veranstalter oder der Absicherer die Reise offiziell absagt. Wer vorher selbst storniert, riskiert Stornokosten, die nicht abgesichert sind.
- Stoppen aller weiteren Zahlungen für eine abgesagte Reise. Für eine Reise, die nicht stattfindet, schuldest du keine Restzahlung.
- Sammeln der Unterlagen: Reisebestätigung, Sicherungsschein, Rechnung und Zahlungsnachweise wie Kontoauszug oder Kartenabrechnung.
- Anmelden des Anspruchs beim Absicherer. Der DRSF nutzt dafür ein Online-Portal und lädt Betroffene per E-Mail oder Brief ein.
- Prüfen, ob du eine Ersatzreise buchst. Sie ist ein neuer Vertrag zum aktuellen Preis. Die Mehrkosten trägst du selbst.
Das Gesetz verlangt, dass der Absicherer Erstattungen „unverzüglich“ leistet. Eine feste Frist in Tagen nennt es bisher nicht. Bei einer Großinsolvenz mit sechsstelligen Fallzahlen dauerte die Auszahlung in der Praxis mehrere Monate, wie das Beispiel FTI zeigt.
Was passiert, wenn die Pleite dich im Urlaub trifft?
Bist du bereits am Urlaubsort, bleibst du geschützt: Der Absicherer trägt die Unterkunft bis zur Heimreise und organisiert die Rückbeförderung, wenn sie Teil deiner Pauschalreise war. Verlangt ein Hotel erneut Geld von dir, bekommst du diese Zahlung gegen Beleg erstattet.
In der Praxis versucht der Absicherer zuerst, die laufenden Reisen wie geplant zu Ende zu führen. Dafür gibt er Hotels und Fluggesellschaften Kostenzusagen. Nach der FTI-Pleite konnten die meisten Gäste ihren Urlaub regulär beenden. Die Tagesschau berichtete im Juni 2024 über die Lösung für die Urlauber vor Ort, das ZDF über die Hilfe für Reisende.
Trotzdem kommt es vor, dass ein Hotelier unbezahlte Rechnungen sieht und Gäste zur Kasse bittet. So gehst du vor:
- Kontaktiere zuerst die Notfallnummer des Veranstalters oder des Absicherers. Sie steht in den Reiseunterlagen und auf dem Sicherungsschein.
- Zeige dem Hotel den Sicherungsschein und die Kostenzusage des Absicherers, falls es eine gibt.
- Zahle nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, und möglichst mit Karte. Lass dir eine Quittung mit Datum, Betrag und Leistung geben.
- Bewahre Belege für alle Zusatzkosten auf, etwa für ein neues Flugticket oder den Transfer.
- Buche einen eigenen Rückflug nur nach Rücksprache mit dem Absicherer, sonst riskierst du Streit über die Kosten.
Leistungen, die du wegen einer vorzeitigen Heimreise nicht mehr nutzen kannst, gehören zum Erstattungsanspruch. Mängel am Urlaub selbst, etwa ein schlechteres Ersatzhotel, sind dagegen Forderungen gegen den insolventen Veranstalter. Sie landen in der Insolvenztabelle.
Wie lief die Erstattung nach der FTI-Insolvenz 2024 ab?
Die FTI Touristik GmbH stellte am 3. Juni 2024 Insolvenzantrag. Der Deutsche Reisesicherungsfonds zog im Mai 2025 eine vorläufige Schlussbilanz: rund 172.000 Anträge bearbeitet und etwa 245 Millionen Euro ausgezahlt. Rund 6.000 komplizierte Fälle waren damals noch offen.

FTI war der drittgrößte Reiseveranstalter Europas mit Marken wie 5vorFlug und BigXtra. Das Unternehmen hatte in der Corona-Zeit rund 595 Millionen Euro Staatshilfe erhalten. Eine Übernahme durch einen Investor kam nicht mehr rechtzeitig zustande. Ab dem 4. Juni 2024 fielen noch nicht begonnene Reisen aus. Zuerst galt die Absage für wenige Tage, dann bis Anfang Juli, schließlich sagte der Insolvenzverwalter alle weiteren Reisen ab. Die Süddeutsche Zeitung und Zeit Online haben den Ablauf damals dokumentiert.
Der DRSF sicherte früh zu, dass die Kundengelder zurückfließen. Das Fachmagazin touristik aktuell meldete am 4. Juni 2024, die Rückzahlung sei sicher. Was der Fonds den Kunden riet, fasste Das Investment zusammen. Die Verbraucherzentrale erklärte in ihrer Meldung „FTI Touristik GmbH ist insolvent: Was das für Sie bedeutet“ die Unterschiede zwischen Pauschalreise und Einzelleistung.
Die Bilanz des DRSF in Zahlen
| Kennzahl (Stand Ende Mai 2025) | Wert |
|---|---|
| Zum Erstattungsverfahren eingeladene Kunden | rund 212.000 |
| Bearbeitete und ausgezahlte Anträge | rund 172.000 |
| Ausgezahlte Summe | etwa 245 Millionen Euro |
| Kunden, die der Einladung nicht gefolgt sind | rund 34.000 |
| Noch offene Fälle | rund 6.000 |
Die Zahlen stammen aus der Bilanz des Fonds, über die touristik aktuell am 28. Mai 2025 berichtete. Unter den offenen Fällen waren etwa 1.900 Buchungen, bei denen das Reisebüro das Geld kassiert hatte, rund 1.000 Buchungen aus einzelnen Bausteinen und rund 2.000 Fälle, in denen Rückmeldungen der Kunden fehlten. Der Fonds wollte sie in den folgenden Wochen abschließen. Eine spätere Abschlussbilanz lag uns bei der Recherche im Oktober 2026 nicht vor.
Drei Lehren lassen sich aus dem Fall ziehen. Erstens hat das System funktioniert: Pauschalreisende bekamen ihr Geld, ohne dass der Staat einspringen musste. Zweitens brauchte es Geduld, denn viele Kunden warteten mehrere Monate. Drittens verschenkten rund 34.000 Eingeladene ihren Anspruch zunächst, weil sie keinen Antrag stellten. Wer 2024 betroffen war und nie Geld erhalten hat, fragt beim DRSF nach und lässt die Verjährung prüfen.
Kunden mit Einzelleistungen gingen dagegen meist leer aus. Ihre Forderungen laufen über das Insolvenzverfahren. Was das bedeutet, erläutern der Fragen-und-Antworten-Beitrag der Tagesschau und der ZDF-Ratgeber zu den Rechten der Urlauber. Eine juristische Einordnung bietet der Rechtstipp auf anwalt.de.
Wie holst du Geld für Flug, Hotel oder Mietwagen ohne Pauschalreise zurück?
Für Einzelleistungen gibt es keinen gesetzlichen Insolvenzschutz. Dir bleiben drei Wege: die Rückbuchung über die Kreditkarte (Chargeback), der Widerspruch gegen eine SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen und die Anmeldung deiner Forderung zur Insolvenztabelle. Die ersten beiden Wege sind deutlich aussichtsreicher.
Kreditkarte und Chargeback
Chargeback ist ein Verfahren der Kartenorganisationen wie Visa und Mastercard. Du meldest deiner Bank, dass eine bezahlte Leistung wegen der Insolvenz nicht erbracht wird. Die Bank fordert das Geld über das Kartennetz zurück. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht, die Regeln und Fristen legen Kartenorganisation und Bank fest. Stelle den Antrag deshalb sofort, schriftlich und mit Belegen: Buchungsbestätigung, Abrechnung und Nachweis der Absage. Laut Verbraucherzentrale sind die Chancen auf Erstattung mit Kreditkarte größer als bei einer Überweisung.
Lastschrift
Einer SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen widersprechen. Die Bank schreibt den Betrag dann wieder gut. Das hilft, wenn die Abbuchung kurz vor der Pleite lag. Der Widerspruch ändert nichts an der Rechtslage: Wurde die Leistung doch erbracht, schuldest du das Geld weiterhin.
Überweisung und Insolvenztabelle
Eine Überweisung lässt sich nicht zurückholen. Deine Forderung meldest du beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle an. Das kostet nichts, bringt aber oft erst nach Jahren eine Quote, die meist nur einen kleinen Teil des Betrags ausmacht.
Besonderheiten bei Flug-only und Hotel-only
Für Fluggesellschaften gibt es in Deutschland und der EU bis heute keine verpflichtende Insolvenzabsicherung. Geht die Airline pleite, werden auch Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung zu einfachen Insolvenzforderungen. Einen Überblick über diese Ansprüche gibt der Beitrag Was sind die wichtigsten Fluggastrechte?
Beim Hotel kommt es darauf an, wer dein Vertragspartner ist. Hast du direkt beim Hotel gebucht und zahlst vor Ort, berührt dich die Pleite eines Veranstalters nicht. Hast du das Hotel als Einzelleistung über einen Veranstalter gebucht und vorab bezahlt, kann das Hotel bei dessen Insolvenz die Aufnahme verweigern oder erneut Geld verlangen. Die erste Zahlung ist dann nur eine Insolvenzforderung.
Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob deine Buchung eine Pauschalreise ist, welche Fristen laufen und ob ein Anspruch verjährt ist, hängt von deinen Unterlagen ab. Verbindliche Auskunft geben die Verbraucherzentralen, das Europäische Verbraucherzentrum bei Anbietern aus dem EU-Ausland und Fachanwälte für Reiserecht. Fristen für Kartenrückbuchungen sind kurz. Handle bei einer Insolvenz deshalb innerhalb weniger Tage.
Welche Rolle spielt das Reisebüro oder Buchungsportal?
Reisebüro und Buchungsportal sind in der Regel nur Vermittler. Dein Vertragspartner für die Pauschalreise ist der Veranstalter, der in der Reisebestätigung steht. Zahlungen an das Reisebüro für eine Pauschalreise gelten als Zahlungen an den Veranstalter und sind über dessen Sicherungsschein abgedeckt.
Das Reisebüro hilft dir beim Zusammenstellen der Unterlagen und beim Antrag. Für die Erstattung haftet es nicht selbst, solange es nur vermittelt hat. Anders ist es, wenn das Büro Bausteine verschiedener Anbieter zu einem Gesamtpreis bündelt. Dann wird es selbst zum Veranstalter und braucht eine eigene Absicherung.
Der Fall FTI zeigt, dass Zahlungen über das Reisebüro die Abwicklung verlängern können. Buchungen mit sogenanntem Agenturinkasso gehörten zu den Fällen, die der DRSF nach einem Jahr noch prüfte. Hebe deshalb die Quittung des Reisebüros genauso auf wie die Reisebestätigung des Veranstalters. Weitere Stimmen aus der Praxis sammelte der Reisereporter in seinem Überblick zur FTI-Insolvenz.
Bei Portalen lohnt ein genauer Blick auf die Buchungsstrecke. Viele Plattformen vermitteln sowohl Pauschalreisen fremder Veranstalter als auch einzelne Flüge und Hotels. Der Name des Veranstalters und der Hinweis „Pauschalreise“ stehen im Formblatt, das du vor dem Klick auf „zahlungspflichtig buchen“ erhältst.
Worauf achtest du bei der Buchung?
Den besten Schutz hast du mit einer Pauschalreise samt Sicherungsschein, einer niedrigen Anzahlung und einer Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift. Bei Einzelbuchungen senkst du das Risiko, indem du möglichst spät zahlst, etwa mit einem Hoteltarif mit Zahlung vor Ort.
- Prüfe vor der Zahlung, ob Reisebestätigung und Sicherungsschein vorliegen und welcher Absicherer genannt ist.
- Zahle keine überhöhte Anzahlung. Üblich und von Gerichten gebilligt sind 20 Prozent des Reisepreises. Den Rest dürfen Veranstalter frühestens 30 Tage vor Reisebeginn verlangen. Mehr ist nur zulässig, wenn der Veranstalter entsprechende eigene Vorleistungen nachweist.
- Nutze Kreditkarte oder Lastschrift statt Überweisung, vor allem bei Flügen und Hotels ohne Pauschalreise.
- Speichere alle Unterlagen als PDF und nimm den Sicherungsschein mit auf die Reise.
- Achte bei Anbietern aus dem EU-Ausland darauf, dass auch sie eine Absicherung nachweisen müssen. Zuständig ist dann die Einrichtung des jeweiligen Landes.
- Vergleiche den Preis einer Pauschalreise mit dem selbst gebauten Paket. Ein kleiner Aufpreis kauft dir den Insolvenzschutz und einen Vertragspartner, der für alle Leistungen haftet.
Die EU hat das Pauschalreiserecht 2026 überarbeitet. Nach Angaben des ÖAMTC wurde die neue Richtlinie im Mai 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie sieht unter anderem vor, dass Erstattungen aus der Insolvenzabsicherung künftig innerhalb von sechs Monaten fließen, in komplexen Fällen innerhalb von neun Monaten. Die Mitgliedstaaten müssen die Regeln bis Ende September 2028 umsetzen und ab Ende März 2029 anwenden. Bis dahin gilt in Deutschland das beschriebene Recht.
Zur Planung passen auch die Beiträge Optimaler Zeitpunkt: Wann Urlaub buchen? und Reiseversicherung: ein Überblick über die wichtigsten Versicherungen.
- Veranstalter ab 10 Millionen Euro Jahresumsatz müssen seit November 2021 über den Reisesicherungsfonds abgesichert sein.
- Nicht selbst stornieren: Warte die offizielle Absage ab und stelle dann den Erstattungsantrag mit Reisebestätigung, Sicherungsschein und Zahlungsnachweis.
- Im Urlaub: Notfallnummer anrufen, Sicherungsschein vorzeigen, doppelte Zahlungen nur gegen Quittung leisten.
- Einer SEPA-Lastschrift kannst du acht Wochen lang widersprechen. Ein Chargeback bei der Kreditkarte ist freiwillig und an kurze Fristen gebunden.
- Anzahlung: 20 Prozent sind üblich, die Restzahlung wird frühestens 30 Tage vor Abreise fällig.
- FTI-Bilanz des DRSF vom Mai 2025: rund 172.000 Auszahlungen, 34.000 Eingeladene ohne Antrag.
Berichte zur FTI-Insolvenz 2024
Diese Berichte aus dem Sommer 2024 zeigen, wie die FTI-Insolvenz damals ablief. Sie geben den Stand von 2024 wieder.
- https://www.focus.de/finanzen/news/grosse-sorge-bei-urlaubern-reiseanbieter-fti-ist-pleite-wann-kann-ich-mit-der-entschaedigung-rechnen_id_260001491.html
- https://www.hanauer.de/wirtschaft/angekuendigt-fragen-urlaub-fti-insolvenz-kunden-geplante-reisen-moegliche-loesungen-zr-93112851.html
- https://www.merkur.de/reise/buchungen-5vorflug-sonnenklartv-reiseanbieter-fti-pleite-sicher-zr-92869154.html
- https://www.merkur.de/reise/verfuegbarkeiten-kapazitaeten-fti-pleite-urlaub-kurzfristig-last-minute-buchen-sommer-2024-zr-93113705.html
- https://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/fti-gibt-insolvenz-bekannt-touristik-experten-geben-tipps-93116574.html
- https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2024/06/05/fti-insolvenz-alternativangebote-der-anderen-veranstalter-im-ueberblick/
- https://www.travelite.com/de/blog/fti-insolvenz
- https://www.urlaubspiraten.de/reise-journal/fti-insolvenz
- https://www.wa.de/wirtschaft/konzern-fti-insolvent-gebuchte-reise-urlaub-geld-zurueck-93107171.html
- https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/reiseanbieter-pleite-wer-von-der-fti-insolvenz-profitiert/29831826.html
Häufige Fragen
Bei einer Pauschalreise ja. Der Absicherer, der auf deinem Sicherungsschein steht, erstattet alle Zahlungen auf den Reisepreis für ausgefallene Leistungen. In Deutschland ist das bei größeren Veranstaltern der Deutsche Reisesicherungsfonds. Du musst den Anspruch selbst anmelden und mit Reisebestätigung und Zahlungsnachweis belegen. Für einzeln gebuchte Flüge, Hotels oder Mietwagen gibt es diesen Schutz nicht.
Nein. Ein Insolvenzantrag sagt deine Reise nicht automatisch ab. Stornierst du vorher selbst, können Stornokosten anfallen, die der Absicherer nicht übernimmt. Warte ab, bis der Veranstalter, der Insolvenzverwalter oder der Absicherer die Reise offiziell absagt. Erst dann stellst du den Erstattungsantrag. Für eine abgesagte Reise leistest du keine weiteren Zahlungen mehr.
In der Regel nicht. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornokosten, wenn du selbst aus einem versicherten Grund absagst, etwa wegen Krankheit oder Unfall. Die Pleite des Veranstalters gehört nicht zu diesen Gründen. Der Schutz kommt aus dem Sicherungsschein der Pauschalreise. Einzelne Policen enthalten einen Zusatzbaustein für Insolvenzen von Airlines oder Hotels. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Nein. Für Fluggesellschaften gibt es bisher keine verpflichtende Insolvenzabsicherung. Hast du mit Kreditkarte gezahlt, beantragst du bei deiner Bank ein Chargeback. Einer SEPA-Lastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen widersprechen. Sonst bleibt nur die Anmeldung zur Insolvenztabelle, die meist nur einen kleinen Teil des Geldes bringt. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, haftet der Veranstalter und muss Ersatz organisieren.
Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Erstattung, nennt aber bisher keine feste Frist. Nach der FTI-Insolvenz im Juni 2024 warteten viele Kunden mehrere Monate. Ende Mai 2025 waren laut DRSF rund 172.000 Anträge ausgezahlt und etwa 6.000 komplizierte Fälle offen. Die 2026 reformierte EU-Pauschalreiserichtlinie sieht künftig sechs Monate vor, in komplexen Fällen neun. Sie gilt erst ab 2029.
