Im Unterschied zum Campen auf speziell ausgewiesenen Campingeinrichtungen ist von einem wilden Campen die Rede, wenn es in der freien Natur, abseits öffentlicher Plätze oder touristischer Einrichtungen stattfindet. Unter Camping versteht man das Übernachten in einem Zelt, einem Auto oder Wohnmobil. Etwas anderes ist das sogenannte Biwakieren.
Biwakieren meint ein Übernachten unter freiem Himmel ohne Zelt oder Wohnmobil, also ohne ein Dach über dem Kopf. Wer also lediglich in einem Schlafsack oder in einer Hängematte in der freien Natur schläft, der biwakiert und das ist in Deutschland erlaubt oder besser gesagt, es ist gesetzlich nicht geregelt und insofern auch nicht verboten. Biwakieren ist kein Wildcamping. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn wildes Campen ist hierzulande weitestgehend verboten.
In jedem Bundesland gibt es unterschiedlich strenge Vorschriften, was das Wildcamping betrifft. Die konkreten Regelungen zum Wildcamping finden sich in den Landes-Naturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer.
In Deutschland sind die Gesetze zum Wildcamping unübersichtlich
Zwar ist Wildcamping prinzipiell verboten, aber es gibt Ausnahmen. Bevor man sich also auf den Weg macht, um irgendwo in der freien Natur abseits der normalen Pfade zu übernachten, sollte man sich unbedingt erkundigen, was erlaubt ist und was nicht. Die Strafen bei Missachtung der Vorschriften können beträchtlich sein.
Wenn es allerdings gelingt, den Eigentümer eines Grundstücks ausfindig zu machen und wenn dieser dann einwilligt, ist wildes Campen erlaubt. In vielen Bundesländern ist es mit Genehmigung der örtlichen Behörden oder der zuständigen Förster erlaubt, in der freien Natur zu übernachten. Eine Genehmigung sollte also vor einem Trip oder notfalls auch kurzfristig eingeholt werden.
Die detaillierten Vorschriften ergeben Sinn, wenn man bedenkt, dass es in der abgeschiedenen Natur keine Sanitäranlagen gibt, keine Mülleimer und auch keine befestigten Feuerstellen. Nun ist es gerade das, was der Naturliebhaber sucht – die Abgeschiedenheit von der Zivilisation. Aber leider hinterlassen viele Camper Müll, zertretene Pflanzen oder verursachen im schlimmsten Fall sogar Brände. Nicht selten schon haben Wildcamper verheerende Wald- oder Flächenbrände ausgelöst.
Wer in Deutschland unterwegs unsicher ist, ob er wild campen darf, sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, es wahrscheinlich verboten ist.
Wo in Deutschland ist Wildcamping verboten?
In Deutschland gilt das Wildcamping als Ordnungswidrigkeit. Es ist also keine Straftat, zieht aber ein Bußgeld nach sich. Die Höhe der Strafe ist in jedem Bundesland in dem jeweiligen Bußgeldkatalog geregelt. Das Bußgeld fürs Zelten fällt in der Regel niedriger aus als beim wilden Campen in einem Wohnmobil. Das kann beispielsweise in Bayern schon einmal 2500 Euro kosten.
Verboten ist das Wildcamping in Deutschland grundsätzlich:
- in Naturschutzgebieten
- in Naturreservaten und Nationalparks
- in Biosphärenreservaten
- in Landschaftsschutzgebieten
- auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
- in Jagdgebieten
Trekking-Camps – die Alternativen zum Wildcamping
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen allen Menschen zum Zweck der Erholung erlaubt. Das bedeutet also, dass nichts gegen eine kurzfristige Erholung unter freiem Himmel spricht. Ein längeres Verweilen an einem Ort ist aber nicht erlaubt.
Deswegen wurden in Deutschland in den vergangenen Jahren immer mehr Trekkingplätze eingerichtet. Für Wanderer, die mit dem Zelt unterwegs sind, sind diese Camps eine wahre Erleichterung. Entlang ausgesuchter Trekking-Routen, also entlang von Weit- und Fernwanderwegen, ist es nun möglich, in der freien Natur zu zelten. Die Plätze sind als Trekking-Camps ausgewiesen und wer hier für eine Nacht kampiert, macht alles richtig.
Trekkingplätze werden auch als Naturlagerplätze bezeichnet. Wer hier für eine Nacht sein Zelt aufschlagen möchte, muss vorher im Internet einen Platz buchen. Denn die Trekkingplätze sind nicht sehr groß, aber als Campingmöglichkeit sehr gefragt. Es gibt auf diesen Plätzen keinen Komfort, also keine Sanitäranlagen oder Imbisshäuschen. Vorhanden sind aber:
- Kompost- oder Bio-Toiletten, die auch benutzt werden müssen
- Feuerstellen mit Sitzmöglichkeiten, die ein kontrolliertes Feuer ermöglichen, aber mit Feuerverbot bei Waldbrandgefahr
- Zeltplätze, aber für nur wenige gleichzeitig aufgestellte 2-3-Personenzelte
Diese Trekkingplätze bieten nur einfache Übernachtungsmöglichkeiten. Sie schließen aber eine Lücke für all die, die in der freien Natur übernachten möchten, aber nicht wild campen dürfen.
Wildcamping im Wald ist fast ausnahmslos verboten
Jedes Bundesland hat ein eigenes Landes-Waldgesetz, darüber hinaus gibt es ein Bundes-Waldgesetz. Diese Gesetze geben vor, was in einem Wald erlaubt ist und was nicht. So ist es beispielsweise erlaubt, sich in einem Wald zum Zweck der Erholung aufzuhalten. Das Zelten im Wald ist jedoch grundsätzlich verboten. Da aber jedes Bundesland auch Ausnahmen formulieren darf, sollte sich jeder, der wild in einem Wald campen möchte, vorher darüber informieren, was erlaubt ist und was nicht.
Ein mehrstündiges Dösen zur Erholung ist beispielsweise weitgehend erlaubt, ein Campen aber weitgehend verboten. In einer Notsituation ist ein Biwakieren für ein paar Stunden überall erlaubt. Das Ökosystem Wald ist sensibel und deswegen besonders schützenswert. Wer sich dort aufhält, sollte so wenig wie möglich Spuren hinterlassen.
Wildcamping im europäischen Ausland
Grundsätzlich ist Wildcamping in Natur- und sonstigen Schutzgebieten auch im Ausland verboten. Wie das wilde Campen in den einzelnen Ländern geregelt ist, sollte unbedingt vor der Reise in Erfahrung gebracht werden. Wer im Ausland gegen Verbote verstößt, kommt ebenso wenig wie in Deutschland um zum Teil hohe Bußgeldzahlungen herum. In vielen Ländern ist Wildcamping grundsätzlich verboten, etwa in:
- den Niederlanden
- Italien
- Portugal
- Spanien
- Polen
- Griechenland
- Kroatien
In Schweden, Norwegen und Finnland hingegen gilt das sogenannte Jedermannsrecht. Es erlaubt Wildcamping außerhalb von Schutzgebieten. Die Voraussetzung ist, dass kein Müll hinterlassen und pfleglich mit der Natur umgegangen wird. In Dänemark ist Wildcamping ausschließlich auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt.
In Rumänien und Albanien ist Wildcamping erlaubt. Es gibt kaum Einschränkungen, solange keine anderen Personen belästigt und Naturschutzgebiete gemieden werden. In Frankreich ist wildes Campen abseits von Camping- und Stellplätzen für eine Nacht erlaubt. Wer länger übernachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
In den baltischen Ländern Litauen, Lettland und Estland ist das Wildcampen außerhalb von Schutzgebieten erlaubt. In Schottland ist das wilde Campen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls erlaubt, in England und Wales ist es aber grundsätzlich verboten.
In Österreich regeln die Bundesländer und in der Schweiz die Kantone das Wildcamping unterschiedlich. In Niederösterreich ist es beispielsweise verboten, im Burgenland aber erlaubt.