Einreise nach Kanada mit eTA
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Kanada

Einreise nach Kanada mit eTA

Für Urlauber aus mehr als 60 Ländern ist die Einreise nach Kanada dank der elektronischen Reisegenehmigung eTA deutlich einfacher geworden. Wie der Name schon sagt, können Reisende die „Electronic Travel Authorization” online beantragen. Der komplette Prozess verläuft automatisch und kostet nur 7 kanadische Dollar.

Kanada-Reise mit eTa statt Visum

Alle eTA-berechtigten Länder (darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz) sind offiziell von der Visumpflicht für Kanada befreit. Deshalb müssen Urlauber für eine eTA-Genehmigung auch keine Konsulate besuchen und keine Papierformulare ausfüllen. Alles, was sie für den Antrag benötigen, ist ein gültiger Reisepass.

Der eTA-Antrag ist in höchstens 15 Minuten fertiggestellt und die sehr kurze Wartezeit von maximal 24 Stunden macht die Urlaubsplanung flexibel und unkompliziert. Neben der Beantragung über die offizielle Webseite der kanadischen Regierung können Kanada-Reisende auch mit Hilfe von Agenturen eine eTA für Kanada online beantragen.

eTA-Antrag und Einreise nach Kanada

eTA-Agenturen prüfen vor der Übermittlung der Anträge an die kanadische Regierung, ob alle Daten korrekt und vollständig sind und die Antragsteller auch die speziellen eTA-Voraussetzungen für Kanada erfüllen. So kann einer eTA-Ablehnung sowie drohenden Einreisesperren vorgebeugt werden.

Die letzte Entscheidung über die Einreise nach Kanada haben jedoch immer die Grenzbeamten. Deshalb sollten Kanada-Urlauber im Moment der Einreise am Flughafen alle wichtigen Dokumente wie Reisepässe, eTA-Genehmigungen, Rückflugtickets, Hotelbuchungen bzw. Einladungen und wenn möglich weitere Beweismittel für den Zweck und die Dauer der Kanada-Reise bereit halten.

Ein kurzes Gespräch mit den Grenzbeamten ist bei der Einreise üblich, findet aber nicht immer statt. Manchmal kann eine Einreise-Passkontrolle auch am Automaten durchgeführt werden. Nachfragen können den Zweck der Kanada-Reise, das geplante Abreisedatum oder auch spezifische Reisepläne betreffen.

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Urlaub in Kanada mit eTA

Die eTA für Kanada ist nicht nur günstig und leicht zu bekommen, sondern verleiht Kanada-Reisenden auch großzügige Rechte: Sie dürfen bis zu sechs Monate in Kanada bleiben, dort Urlaub machen, Familie und Freunde treffen, an Kursen, Messen und Konferenzen teilnehmen und sogar Produkte und Dienstleistungen kaufen und verkaufen.

Innerhalb des Gültigkeitszeitraums von fünf Jahren ab Genehmigung können eTA-Besitzer beliebig oft nach Kanada einreisen.

Einreisebestimmungen und eTA-Voraussetzungen

Wer mit einer eTA nach Kanada einreisen will, muss sich an feste Regeln halten. Es darf zum Beispiel keine Arbeitsaufnahme in Kanada geplant sein und auch kein Studium begonnen werden.

Auch die allgemeinen eTA-Anforderungen müssen erfüllt werden. Hierzu gehört, dass ein eTA-Reisender keine kriminelle Vergangenheit und keine ansteckenden Krankheiten haben darf. Allgemein heißt es: Wer mit eTA nach Kanada einreisen will, darf keine Gefahr für die Reisesicherheit oder Land und Leute darstellen. 

Zusätzlich muss ein Kanada-Urlauber versichern, dass er mit seiner eTA-Genehmigung nicht länger als sechs Monate im Land bleiben wird und über ausreichend finanzielle Mittel für seinen Kanada-Aufenthalt und seine Rückreise verfügt. Wer die eTA für eine Geschäftsreise in Kanada beantragt, benötigt im Normalfall auch eine schriftliche Einladung von einer kanadischen Firma.

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eTA-Reisende müssen auf Nachfrage bei jeder Einreise beweisen können, ihren Lebensmittelpunkt in ihrem Heimatland zu haben und auch in Zukunft nicht nach Kanada verlegen zu wollen. Jeder Verdacht einer Einwanderungsabsicht führt zum Ausschluss aus dem eTA-System. In solchen Fällen müssen Reisende wieder auf das klassische Visum zurückgreifen, bei Botschaften und Konsulaten vorsprechen und mindestens 75 kanadische Dollar (je nach Visum sogar bis zu 500 Dollar) investieren.

Es ist außerdem wichtig, die Einreisebestimmungen für Kanada gut zu kennen und sich an die Einfuhrbestimmungen zu halten. Es gibt z. B. strenge Regeln für das Mitführen von Lebensmitteln, Pflanzen, Tieren, Medikamenten und Genusswaren.

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