Die richtige Krankenversicherung für jede Kreuzfahrt
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Die richtige Krankenversicherung für jede Kreuzfahrt

Bei den Vorbereitungen auf die schönsten Tage im Jahr möchte niemand an einen Unfall oder eine Krankheit denken. Trotzdem ist es wichtig, sich um die passende Krankenversicherung zu bemühen, ehe es mit dem Kreuzfahrtschiff auf große Fahrt gebt. Ein kleiner Unfall oder eine heftige Erkältung kann sonst schnell unnötig hohe Kosten nach sich ziehen. In einigen Regionen deckt die gesetzliche Krankenversicherung die meisten Kosten, für andere Länder hingegen sollte dringend eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

Das EG Abkommen und die Schiffsflagge

Wer  eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen hat, profitiert vom EG-Abkommen und besitzt eine EHIC ( European Health Insurance Card), also die europäische Krankenversicherungskarte. Die Rückseite der Versicherungskarte ist in Blau gehalten und enthält alle notwendigen Angaben. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kann in allen Ländern der EU und in einigen weiteren Ländern in Anspruch genommen werden und die Versichertenkarte ersetzt den Auslandskrankenschein. Alle Kosten für Behandlungen, die vom öffentlichen System der Mitgliedsstaaten geleistet werden, sind damit abgedeckt. Das gilt allerdings nur für Kosten bis zu einer Höhe, wie sie in Deutschland für die gleiche Behandlung anfallen würden und Leistungen privater Gesundheitsdienstleister sind in der EHIC nicht enthalten.
Für Schiffsreisende ist die Flagge, unter der ihr Schiff fährt, ausschlaggebend für die Frage, ob die Kosten einer eventuellen Behandlung übernommen werden. Ist das Schiff in einem Land registriert, für das das EG-Akommen gilt, so wird an Bord auch die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert. Schiffe von TUI Cruises, AIDA, Mein Schiff und Costa Crocierce sind fahren allesamt unter europäischer Flagge und damit gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auf allen Schiffen dieser Reedereien. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung scheint damit auf den ersten Blick nicht notwendig, doch die deutsche, gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einige Kostenpunkte grundsätzlich nicht und wer krank wird und nach Hause möchte, muss den Transport dann aus eigener Tasche bezahlen.

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Auslands- oder Reisekrankenversicherungen sind günstig und bieten Zusatzleistungen

Ein Krankentransport zurück in die Heimat, beispielsweise nach einem Unfall, ist eine Leistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird. Wer also nicht in Italien oder Spanien im Krankenhaus festsitzen möchte, sollte in jedem Fall eine Auslandkrankenversicherung abschließen, die diese Leistung beinhaltet. Die Kosten dafür sind nicht sehr hoch und schon für unter 20 Euro kann man sich gut absichern und zusätzliche Leistungen erhalten. Einige Versicherungen schließen Kreuzfahrten bei ihren Standardangeboten aus, daher darf der Hinweis auf die Urlaubspläne an Bord eines Schiffes nicht fehlen. Zur Krankenversicherung im Ausland kommen bei einigen Versicherungsgesellschaften weitere Leistungen hinzu. Eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung sind nützliche Zusatzleistungen, für die in der Regel keine weitere Gebühren verlangt werden.

Privat krankenversicherte Passagiere sind zeitlich begrenzt abgesichert

Bei vielen privaten Krankenversicherungen gilt die Kostenübernahme weltweit und der volle Versicherungsschutz ist damit auch auf Kreuzfahrt gewährt. Allerdings gibt es Anbieter, die ihre Leistungen zeitlich begrenzen. Wer mehr als einen Monat am Stück auf Kreuzfahrt ist, sollte bei seiner Versicherungsgesellschaft nachfragen, ob eine zusätzliche Absicherung notwendig ist. Einige Kreuzfahrt-Reedereien bieten in Kooperation mit Versicherungsgesellschaften direkt eigene Reisekrankenversicherungen an und ein Preisvergleich mit dem Angebot der eigenen Versicherung kann sich hier durchaus lohnen.

Die Reisekrankenversicherung als Zusatzleistung bei Kreditkarten & Automobilclubkarten

Nicht immer ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung notwendig, denn einige Kreditkartenanbieter und auch Automobilclubs bieten sie als Zusatzleistung. Allerdings sollte hier nachgefragt werden, ob ein Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall zum Leistungsumfang gehört und bis zu welche Höhe die Transportkosen übernommen werden.

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Bei chronische Erkrankungen zahlt die Reisekrankenversicherung oft nicht

Die Versicherungsgesellschaften schließen bei ihren Reisekrankenversicherungsangeboten chronische Krankheiten nicht ein. Vor allem Behandlungen für Erkrankungen, bei denen ein Krankheitsschub vorhersehbar ist, wie beispielsweise Herz-Kreislauferkrankungen oder Diabetes, sind dann vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Eine persönliches Beratungsgespräch mit dem Versicherer ist hier unumgänglich, damit im Krankheitsfall auf See keine unnötig hohen Kosten entstehen, die dann aus der eigenen Bordkasse bezahlt werden müssen.

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