FTI Pleite: Mögliche Entschädigung bei Reiseabsage
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FTI Pleite: Mögliche Entschädigung bei Reiseabsage

FTI, ein Reiseveranstalter, ist nun insolvent. Er hat mitgeteilt, dass die Reisen ab morgen nicht stattfinden. Das betrifft sowohl Pauschalreisen als auch Einzelbuchungen bei FTI, 5vorFlug oder BigXtra.

Wenn ihr Urlaub bis zum 5. Juli geplant war, könnt ihr diesen nicht machen. Erst hieß es, Reisen bis zum 10. Juni entfallen.

Die Pauschalreisen, die schon laufen, gehen vorerst weiter. Aber der Sommerurlaub für viele, sei es Mallorca oder die Türkei, steht auf dem Spiel. Seit dem Ausbruch von Corona und trotz Staatshilfen musste FTI Insolvenz anmelden. Zusätzliche Gelder wollten sie nicht.

Ab 2021 springt ein Fonds ein, in den Reiseveranstalter zahlen. Das soll Reisenden mehr Sicherheit bieten.

Wichtigste Erkenntnisse

  • FTI sagt alle gebuchten Reisen bis 5. Juli ab
  • Pauschalreisen sind über Reisesicherungsfonds geschützt
  • Reisende müssen Unterlagen für Erstattung einreichen
  • Rückholaktion für laufende Reisen geplant
  • FTI war drittgrößter europäischer Reisekonzern

FTI Group insolvent: Was passiert mit gebuchten Reisen?

Die Insolvenz der FTI Group reiseveranstalter wirkt sich stark auf Urlaubspläne aus. pauschalreisen sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) gesichert. Doch für einzelbuchungen gibt es weniger Hoffnung.

Pauschalreisen storniert: Rückerstattung über Reisesicherungsfonds

Der Zusammenbruch betrifft alle pauschalreisen bei der FTI Touristik GmbH. Diese Reisen werden storniert. Zum Glück hilft der DRSF, kundengelder bei pauschalreisen zu schützen. So können Urlauber Geld zurückbekommen. Der Fonds sorgt auch für die Heimkehr derer, die schon unterwegs sind.

Individualreisen: Keine generelle Erstattung

Bei Einzelbuchungen wie Hotels oder Mietwägen sieht es schlecht aus. Solche Leistungen sind nicht geschützt. Nach der Insolvenz gibt es wohl kaum Entschädigung.

Gebuchte LeistungErstattung
PauschalreiseDurch Reisesicherungsfonds abgesichert
Nur Hotel oder MietwagenKeine generelle Erstattung möglich

Am 3. Juni meldete sich die FTI Group, ein wichtiger reiseveranstalter Europas, insolvent. Hauptmarken wie FTI, 5vorFlug und BigXtra sind betroffen. Ursachen sind u.a. eine fehlende Versicherungsdeckung und zu wenige Buchungen trotz Corona-Hilfen.

Laufende Reisen: Rückholaktion geplant

Die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI sorgt für große Sorgen. Viele Urlauber fragen sich, was mit ihrem Sommerurlaub passiert. Der Reisesicherungsfonds hilft bei der Erstattung von Kundengeldern für Pauschalreisen.

Jetzt stellt sich die Frage, wie 60.000 Reisende aus ihren Urlaubszielen zurückkommen. Es ist eine logistische Herausforderung. Aber, FTI und andere tun alles, um die Situation zu lösen.

FTI informiert die betroffenen Urlauber direkt über die Rückholaktion. Sie wissen, dass es Probleme geben kann, weil nicht alle gleichzeitig heimfliegen können. Dennoch versuchen alle, dies so gut wie möglich zu regeln.

Wir entschuldigen uns für die großen Umstände bei unseren Gästen. Wir tun unser Bestes, um die Rückholaktion reibungslos zu gestalten.

Reisende im Urlaub sollten vorerst keine Panik haben. Sie können ihre Unterkünfte nutzen bis zum ursprünglichen Reiseende. Falls sie früher heim müssen, gibt es Geld für nicht genutzte Leistungen zurück.

  • Rückholaktion für rund 60.000 Urlauber geplant
  • FTI informiert Reisende direkt über Abreisetermine
  • Bereits gebuchte Unterkünfte können zunächst genutzt werden
  • Erstattung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

FTI-Pleite

Die Insolvenz von FTI Touristik GmbH trifft viele Menschen. Tausende Urlauber und Angestellte sind betroffen. Die FTI Group brauchte in der Corona-Zeit Hilfe. Trotz Staatsgeldern von 595 Millionen Euro konnte sie nicht überleben.

Hintergründe und Ursachen der Insolvenz

Die Insolvenz begann in der Pandemie. Die Einschränkungen des Reiseverkehrs machte FTI zu schaffen. Selbst mit Finanzhilfen konnte FTI sich nicht retten. Bis jetzt zahlte das Unternehmen nur einen kleinen Teil seiner Schulden zurück.

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Staatsgelder und gescheiterte Investorenlösung

Es gab keine Lösung mit Investoren. FTI musste Insolvenz anmelden. Mit einer Investorenrettung hätte das Unternehmen bestehen können. Jetzt ist unklar, ob die Staatsgelder je ganz zurückkommen.

Betroffene UnternehmenAnzahl BeschäftigteStaatsgelder erhalten
FTI Touristik GmbHca. 850595 Mio. Euro
5vorFlug, BigXtra GmbH, DriveFTI, Cars and CamperDaten nicht verfügbar

Die Tabelle zeigt, dass es nicht nur FTI Touristik GmbH trifft. Auch 5vorFlug, BigXtra GmbH sowie DriveFTI und Cars and Camper leiden. Fast 850 Mitarbeiter sind besorgt um ihre Jobs.

Reisesicherungsfonds: Schutz für Pauschalreisende

Seit 2021 hilft der Reisesicherungsfonds. Wenn der Reiseveranstalter insolvent wird, springt er ein. Viele Reiseunternehmen beteiligen sich an diesem Fonds. So sind Pauschalreisende besser vor Kosten geschützt. Die Deutschen freuen sich sehr darauf, endlich wieder zu reisen, zeigt eine Studie.

Funktionsweise und Leistungen

Der Reisesicherungsfonds hilft bei Pauschalreisen. Mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen müssen für denselben Zweck gebucht sein. In solchen Fällen sind Reisende geschützt. Doch wer individuell reist, ist nicht versichert. Wenn ein Reiseveranstalter pleite geht, müssen betroffene Reisende sich selbst melden. Sie reichen ihre Reiseunterlagen beim Fonds ein.

Bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern helfen Reiserücktrittsversicherungen nicht. Sie decken nur persönliche Gründe für Stornierungen ab, wie Krankheiten.

VorfallSchaden (in Mio. €)Erstattung (in Mio. €)Erstattungsquote
Insolvenz Thomas Cook 2019über 500110ca. 26%
Restbetrag390Vom Staat getragen

Der Reisesicherungsfonds entstand nach der Pleite von Thomas Cook 2019. Damals deckte die Versicherung nur wenig ab. Deshalb musste der Staat helfen. Heute müssen große Reiseanbieter sich darüber versichern, wenn sie über 10 Millionen Euro Umsatz erzielen.

Stornierung und Entschädigungsanspruch

Die Insolvenz von FTI wirkt sich stark auf Urlauber aus. Wer eine Reise durch FTI storniert sieht, muss selbst aktiv werden. Ziel ist es, die Reisekosten zurückerstattet zu bekommen.

Vorgehensweise für Erstattung

Betroffene sollten sich direkt an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) wenden. Dieser hilft bei stornierten Pauschalreisen laut EU-Pauschalreiserichtlinie.

Erforderliche Unterlagen

Um die Erstattung zu bekommen, braucht man bestimmte Reiseunterlagen. Dazu gehören die Reisebestätigung, Buchungsbelege und ein Zahlungsnachweis. Diese Dokumente sind wichtig, da der DRSF sie prüft.

Die nötigen Unterlagen müssen dem Erstattungsantrag beigefügt werden. Es gibt keine automatische Erstattung. Kunden müssen aktiv werden, um ihr Geld zurückzubekommen.

ReiseartErstattungsanspruch
PauschalreiseJa, über DRSF
Einzelleistungen (Hotel, Flug)Nein, kein Anspruch

Bei Pauschalreisen gibt es eine Rückerstattungsoption über den DRSF. Wer nur Einzelleistungen wie Hotels oder Flüge gebucht hat, hat diese Sicherheit nicht. Sie müssen andere Wege finden.

Mallorca, Türkei und Sommerurlaub in Gefahr?

Trotz fti-pleite und reiseabsage bis 5. Juli werden viele Sommerträume zu platzen drohen. Vor allem mallorca und die türkei leiden darunter.

Manche Orte haben jetzt höhere Preise, anderswo sind sie gesunken. Nach der Insolvenz von FTI stieg das Buchungsvolumen auf HolidayCheck deutlich. Das lag daran, dass Leute andere Urlaubsziele finden mussten.

Es gibt noch Plätze in beliebten Orten wie der Türkischen Riviera und Mallorca für Sommer 2024. Aber es ist unklar, ob diese Reisen wirklich stattfinden werden.

DestinationPreisveränderung
Hurghada/Safaga (Ägypten)-8%
Dominikanische Republik-6%
Dubai-6%
Marsa Alam/El Quseir (Ägypten)-2%
Monastir (Tunesien)-1%
Gran Canaria+27%
Türkische Ägäis+25%

Die Tabelle zeigt, wie sich die Preise an verschiedenen Orten im Vergleich zum Vorjahr verändert haben. Während manche Ziele billiger sind, haben Gran Canaria und die Türkische Ägäis um 27 beziehungsweise 25 Prozent zugelegt.

Familien könnten für den Sommer günstige Pauschalreisen nach Tunesien, Hurghada oder an die Türkische Riviera finden:

  • Tunesien: ca. 3.300 Euro
  • Hurghada/Safaga: ca. 3.400 Euro
  • Türkische Riviera (All Inclusive): ca. 4.400 Euro

Noch ist unklar, ob diese Angebote zustande kommen. Das hängt von Verhandlungen ab, die über Fortsetzung der FTI Reisen entscheiden.

Kundengelder und Sicherheit bei Buchungen

Die Insolvenz der FTI Group sorgt für Unsicherheit rund um Kundengelder und den Schutz von Reisenden. Es kommt darauf an, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine Einzelbuchung handelt.

Pauschalreisen werden durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) geschützt. Wenn ein Reiseveranstalter pleite geht, hilft der Fonds. Er sorgt dafür, dass Reisen fortgesetzt oder Leute heimgelitet werden. Kunden bekommen auch ihr Geld zurück.

Bei Einzelbuchungen, z.B. einer Hotelbuchung, ist der Reisesicherungsfonds nicht zuständig. Einzelleistungen haben keinen Versicherungsschutz bei Insolvenz. FTI verspricht, an einer Lösung zu arbeiten. Es gibt aber noch keine festen Zusagen.

Stärkung des Reisesicherungsfonds

Durch das Comeback der Pauschalreisen nach der Corona-Krise hat der Fonds mehr Mittel erhalten. Er sammelte über 750 Millionen Euro ein und übertraf damit das Ziel für 2027 im Herbst 2022. Gesetzlich muss der Fonds auch für den Ernstfall, dass der größte und ein mittlerer Reiseanbieter gleichzeitig insolvent sind, gewappnet sein.

Alternativen und Rettung noch möglich?

Die Insolvenz von FTI Touristik hat viele Urlauber beunruhigt. Pauschalreisen sind durch den Reisesicherungsfonds sicher. Reiseveranstalter und Konkurrenzanbieter versuchen, eine Lösung für die Buchungen zu finden. Noch ist unklar, ob alle fti-pleite-Reisen gerettet werden können.

Verhandlungen mit Wettbewerbern

TUI und DER Touristik sprechen mit FTI-Insolvenzverwaltern. Sie wollen ab dem 6. Juli Pauschalreisen übernehmen, um Kunden zu helfen. Bei besonderen Leistungen könnte es gut ausgehen.

Bei Einzelbuchungen wie Hotels oder Flügen ist die Situation schwieriger. Hier gibt es weniger Alternativlösungen. Doch FTI verspricht, individuelle Wege zu finden.

ReiseartSicherungLösungsansatz
PauschalreisenDurch DRSF abgesichertÜbernahme durch andere Reiseveranstalter
EinzelbuchungenNicht durch DRSF abgesichertIndividuelle Lösungen werden geprüft

Viele Buchungen können durch Zusammenarbeit gerettet werden. Doch die Ungewissheit bleibt groß. Betroffene sollten die Verhandlungen aufmerksam verfolgen.

Auswirkungen auf Reisebranche

FTI’s Insolvenz beeinflusst die Reisebranche in Deutschland stark. Es ist jedoch vielleicht ein Sonderfall. Die Branche erholt sich bereits von der Corona-Krise und macht wieder Gewinne. Die Folgen für FTI sind nicht vergleichbar mit TUI oder DER Touristik.

FTI Group: Vielfältige Marken betroffen

FTI’s Insolvenz wirkt sich auf viele Marken der FTI Group aus. FTI Touristik bietet Pauschalreisen, Last-Minute-Angebote und mehr. Auch 5vorFlug, BigXtra, FTI Cruises und LAL Sprachreisen sind betroffen. Sogar DriveFTI, ein Mietwagenspezialist, leidet unter der Insolvenz.

Auswirkungen auf den Tourismusmarkt

Die FTI-Pleite beeinflusst den Tourismusmarkt in Deutschland stark. Viele kleine und mittlere Reisebüros haben es schwer, da sie von FTI abhängig waren. Aber, andere Unternehmen könnten davon profitieren, indem sie mehr Kunden gewinnen. So verändert sich der Markt.

BetroffenNicht betroffen
  • FTI Touristik
  • 5vorFlug
  • BigXtra
  • FTI Cruises
  • LAL Sprachreisen
  • DriveFTI
  • TUI
  • DER Touristik
  • Andere große Reiseanbieter

Schlussbetrachtung

Die FTI-Pleite hat eine große Auswirkung. Sie betrifft viele, die ihren Urlaub abbrechen mussten. Laufende Reisen können enden, aber alle weiteren mussten storniert werden.

Um Entschädigung zu bekommen, ist der Reisesicherungsfonds wichtig. Betroffene sollten dort ihre Kundenrechte durchsetzen.

60.000 Menschen sind gerade mit FTI unterwegs. Sie können auf Unterstützung des Reisesicherungsfonds zählen. Doch zukünftige Buchungen bis Juli sind nicht mehr gültig.

Die Insolvenz von FTI bringt viel Unordnung. Um Entschädigung zu bekommen, brauchen Pauschalreisende Hilfe vom Reisesicherungsfonds. Doch von einzelnen Buchungen gibt es keine Entschädigung. Für sie ist es schwer, ihre Kundenrechte durchzusetzen. Das ist eine schwierige Zeit für viele, denen ihr Urlaub vor der Absage steht.

Quellenverweise und weitere Informationsquellen:

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