Saisonende: Wo darf man das Wohnmobil abstellen?
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Saisonende: Wo darf man das Wohnmobil abstellen?

Das Reisen auf vier Rädern wird immer begehrter. In den vergangenen Jahren hat sich die Anmeldung von Wohnmobilen vervielfacht und die Menschen reisen immer mehr mit ihrem eigenen Fahrzeug. Damit zusammen kommt es allerdings natürlich auch zu der Frage, wohin mit den ganzen Wohnmobilen außerhalb der Saison?

Viele Wohnmobilreisende kennen es. Die Saison ist nun vorbei und nachdem mach sich darum gekümmert hat, dass endgültig das Wasser abgelassen wurde, die Sanitäranlagen sauber sind und der Druck in den Reifen überprüft worden ist, geht es nun um die Frage, wo das Wohnmobil zum Überwintern sicher und vor allem aber „richtig“ abgestellt werden darf. 

In Siedlungen, am Straßenrand oder auf Parkplätzen, kommt es immer mehr dazu, dass Wohnmobile abgestellt werden. Das kann unter anderem dazu führen, dass Bewohner der jeweiligen Orte, sich darin gestört fühlen, einen passenden Parkplatz für ihre Pkws im Alltag zu finden. 

Welche Möglichkeit gibt es

Natürlich kann es im Idealfall sein, dass einige Wohnmobilbesitzer ihren eigenen Stellplatz auf dem Grundstück haben und somit von dem Problem befreit sind, wo sie es stehen sollen.

Man kann aber auch eine Garage oder einen solchen Platz anmieten. Dabei gibt es auch Angebote, einen Schuppen anzumieten, der als Wohnwagen- oder Wohnmobilstellplatz dienen soll.

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Am sichersten ist es für Wohnmobile auf einem überdachten Stellplatz, denn dieser bietet Schutz vor Wind und Wetter. Im Idealfall bietet dieser einen festen Zaun drumherum und ein sicheres Tor an.  Im Schnitt ist es möglich, solch ein Angebot für ca. 50 Euro im Monat in Anspruch zu nehmen.

Ansonsten gibt es die sogenannten (offenen) Winterlager, wo auf einem Gelände man seine Fahrzeuge abstellen kann. Hier gibt es schon die Möglichkeit ab 20 Euro im Monat zu stehen. 

Die Grundregel besagt, dass Wohnmobile im Normalfall überall da stehen dürfen, wo auch Autos stehen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass sie nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen dürfen, zugelassen (und nicht abgemeldet) sein müssen und eine gültige HU-Plakette besitzen. Auch wenn Wohnmobile und PKWs als gleichartige Fahrzeuge angesehen werden, können Beschilderungen einen Unterschied darstellen. Ein Parkschild mit dem Buchstaben P kann mit einem Bild eines Autos ergänzt werden, dies hat dann zur Folge, dass hier keine Wohnmobile stehen sollten. 

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Parkdauer

Sofern das Fahrzeug unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgestellt worden ist, kann es dort grundsätzlich auch überwintern. Wenn das Fahrzeug allerdings sehr lange auf dem Stellplatz stehen sollte, sodass es nicht mehr unter Gemeingebrauch kategorisiert werden kann, so kommt es zu einer unerlaubten Sondernutzung. Dafür wäre (je nach Einzelfall) eine Mindestparkdauer von 6 Monaten die Voraussetzung. 

Was muss man beachten?

Markierungen der Parkplätze sind zu berücksichtigen und dass an engen Straßenstellen nicht geparkt werden darf. Es muss genug Platz für das Durchfahren von anderen Fahrzeugen gewährleistet sein. Dabei geht es um die Größe von Fahrzeuge mit größtmöglicher Breite, das heißt 2,55 Meter und ein weiterer Sicherheitsabstand von 0,5 Metern. Wohnmobile sind zumeist breiter als herkömmliche PKWs und somit können sie häufig erst gar nicht an solchen Straßenrändern parken, da sie den nötigen Abstand nicht einhalten können. 

Beim Parken gegenüber von Grundstücken muss man, um beim Rein- und Herausfahren der jeweiligen Personen kein Hindernis darzustellen, einen Mindestabstand von 3,5 m einhalten.

Zwischenzeitlich können sich Regeln auch im Verkehr zum Beispiel durch ein vorübergehendes Halteverbot (Baustelle) verändern. Daher sollte man nach dem Abstellen regelmäßig den Stellplatz kontrollieren. Das kann unter anderem verhindern, dass man eine Bußgeldstrafe erhält oder gar abgeschleppt wird. 

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Auch wenn man rechtlich alles eingehalten hat und richtig steht, sollte man für das Gemeinwohl untereinander darauf achten, ob der Platz vielleicht anderen schaden könnte. Wenn zum Beispiel Schulkinder in irgendeiner Weise in ihrer Sicht beim Überqueren der Straße gehindert werden oder andere PKWs beim Abbiegen oder in eine Straße einbiegen in ihrer Sicht behindert werden. Es kann auch sein, dass man Parkplätze in Anspruch nimmt, auf die Menschen im Alltag angewiesen sind. Arbeitsplätze, Schulen und Kindergärten voraus. 

Man sollte keine Verkehrsschilder verdecken und auch sonst keine Fußgänger oder Fahrradfahrer in irgendeiner Weise verhindern. 

Zusammenfassend lässt sich sagen

In vielen Orten gibt es Regelungen, die man beachten muss, da hier Wohnmobile nicht länger als 24 Stunden abgestellt werden dürfen oder bestimmte Ein- und Ausfahren nicht gehindert werden dürfen und daher ein Verbot vorhanden ist. 

Durch das Abstellen auf einem offiziellen Stellplatz für Wohnmobile kann man sich unter all diesen Umständen einige Probleme sparen und bietet seinem Fahrzeug zu dem den nötigen Schutz

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