Strafen für Wohnmobil Überladung & weitere gesetzliche Bußgelder im Überblick
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Strafen für Wohnmobil Überladung & weitere gesetzliche Bußgelder im Überblick

Das Wohnmobil wird als Fahrzeug für Reise und Urlaub immer beliebter. Schließlich befindet sich alles unter einem Dach und die Kosten für die Übernachtung können eingespart werden. Zudem bleiben Reisende flexibel. Bevor es jedoch mit dem voll beladenen Wohnmobil in die Ferien geht, möchten wir über einige Bußgelder und Strafen aufklären, die auf Wohnmobilfahrer zukommen können.

Wohnmobil-Überladung: Welche Strafen drohen?

In ein Wohnmobil passt so einiges hinein. Doch das Gewicht der Zuladung darf nicht unterschätzt werden. Ist auch ausreichend Stauraum vorhanden, sollte dieser nicht komplett ausgefüllt werden. Überladene Wohnmobile besitzen nicht nur eine schlechte Straßenlage, sie geben auch Anlass für Strafen und Bußgelder.

Wer auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, muss bei einer Überladung mit folgendem Strafmaß rechnen:

  • ab einer Überladung von 5 % = 10 Euro Bußgeld
  • ab einer Überladung von 10 % = 30 Euro Bußgeld
  • ab einer Überladung von 20 % = 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • ab einer Überladung von 25 % = 140 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • ab einer Überladung von 30 % = 235 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Da viele Urlauber auch im Ausland mit dem Wohnmobil unterwegs sind, möchten wir auch die Situation in den beliebtesten europäischen Urlaubsländern berücksichtigen. Dort sind die Strafen im Vergleich deutlich höher, häufig herrscht die Null-Toleranz-Grenze.

Italien: 41 – 1.700 Euro bei 5 % Toleranz
Frankreich: bis 750 Euro, keine Toleranz, bei mehr als 5 % Überladung Fahrverbot
Österreich: 36 – 5.000 Euro, keine Toleranz
Kroatien: ab 40 Euro, keine Toleranz
Niederlande: 130 – 850 Euro, 10 % Toleranz
Belgien: 110 – 330 Euro bei 2 % Toleranz, Ausländer müssen Bußgeld sofort bar zahlen
Dänemark: pro Prozentpunkt 10 Euro bei 1 % Toleranz

Womit müssen Wohnmobil-Raser rechnen?

Beim Strafmaß für Geschwindigkeitsüberschreitung gilt eine Staffelung. Wer Innerorts zu schnell unterwegs ist, zahlt mehr als Temposünder, die außerhalb geschlossener Ortschaften ertappt werden. Die Strafe fällt für Wohnmobile, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen in der Regel höher aus als für Fahrzeuge, die unter dem zulässigen Gesamtgewicht liegen.

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h:

  • Wohnmobil mit weniger als 3,5 Tonnen Innerorts: 30 Euro
  • Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen Innerorts: 40 Euro
  • Wohnmobil mit weniger als 3,5 Tonnen Außerorts: 20 Euro
  • Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen Außerorts: 30 Euro

Geschwindigkeitsüberschreitung 16 bis 20 km/h:

  • Wohnmobil mit weniger als 3,5 Tonnen Innerorts: 70 Euro
  • Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen Innerorts: 160 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Wohnmobil mit weniger als 3,5 Tonnen Außerorts: 60 Euro
  • Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen Außerorts; 140 Euro, 1 Punkt in Flensburg

Wer zwischen 31 und 40 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen, ausgenommen Wohnmobile mit weniger als 3,5 Tonnen, die Außerorts gestoppt werden. Wer mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen Innerorts ertappt wird, erhält zwei Monate Fahrverbot.

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Alkoholsünder mit Wohnmobil – wie hoch sind die Strafen?

Wer die Alkohol-Promillegrenze von 0,5 % missachtet, dem drohen Bußgelder ab 500 Euro zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Bei Wiederholungstätern erhöht sich das Strafmaß:

  • 2 Mal mit Alkohol am Steuer erwischt: 1.053,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
  • 3 Mal mit Alkohol am Steuer erwischt: 1.578,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot

Telefonieren im Wohnmobil

Wer im Wohnmobil mit dem Handy am Steuer erwischt wird, für den gelten die allgemeingültigen Regelungen, die jeden Kraftfahrer betreffen. Es drohen Bußgelder ab 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Jedem Fahrzeugführer sollte bewusst sein, dass die Fahrt mit einem Wohnmobil seine ganze Konzentration erfordert und er mit seinem Verhalten nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle im Fokus

Jeder der einmal ein Wohnmobil gelenkt hat, kennt den Unterschied. Enge Straßen werden plötzlich zum Problem und auch die Parkplatzsuche gestaltet sich komplizierter. Dabei wird schneller als gedacht ein anderes Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen. Selbst wer sich bei einem kleineren Lackschaden vom Tatort entfernt, begeht rechtlich gesehen Fahrerflucht.

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Schauen wir im Strafgesetzbuch unter § 142 nach, finden wir das Delikt „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ beschrieben. Davon ist auszugehen, wenn der Fahrzeugführer seine Personalien und Fahrzeugdaten nicht angegeben hat und auch nicht eine „angemessene“ Zeit abgewartet hat, bis seine Daten aufgenommen wurden.

Wohnmobilfahrer sind angehalten, zu warten, bis der Fahrzeugführer erscheint oder haben die Polizei zu rufen. Eine „angemessene“ Wartezeit wird gesetzlich nicht näher definiert. Die Polizei sollte nicht später als einen Tag nach dem Vorfall verständigt werden, ansonsten drohen Strafen wegen Fahrerflucht.

Das Strafmaß variiert je nach Schadensfall und jeweiliger Situation. Fahrzeugführer müssen mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder im Härtefall auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Fahrverbote und der Entzug des Führerscheins sind ebenfalls möglich.

Geldbußen für weitere Vergehen in Stichpunkten:

  • Umweltplakette nicht vorhanden bei Einfahrt in Umweltzone: 100 Euro Bußgeld
  • unterwegs mit dem Wohnmobil ohne Zulassung: 70 Euro Bußgeld
  • Kind(er) nicht ausreichend gesichert: 60 Euro Bußgeld pro Kind
  • Kind(er) nicht ausreichend gesichert mit Gefährdung: 70 Euro Bußgeld pro Kind
  • Kennzeichen des Wohnmobils ist verdeckt: 65 Euro Bußgeld
  • Ladung nicht ausreichend gesichert: 60 Euro Bußgeld
  • Winterreifenpflicht nicht beachtet: 60 Euro Bußgeld
  • unterwegs mit dem Wohnmobil mit abgelaufenem TÜV: 60 Euro Bußgeld bei mehr als 8 Monaten

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